Bearbeitet Urlaubssemester-Auslandssemester-Masterarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde im Wintersemester ein Auslandssemester (01.10.2018-04.02.2019) im Rahmen des Zentralaustauschprogramms machen. Des Weiteren habe ich vor, meine Masterarbeit am 01.10.2018 anzumelden (Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate). Meine Frage: Kann ich für das Auslandssemester ein Urlaubssemester nehmen und in dieser Zeit meine Masterarbeit schreiben?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Julian Jäger
Re: Urlaubssemester-Auslandssemester-Masterarbeit
Lieber Herr Jäger,

Eine Beurlaubung schließt den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen aus - dies bezieht sich allerdings nicht auf die Abschlussprüfung. Letztere dürfen Sie während einer Beurlaubung ablegen. Sofern Sie in dem betreffenden Semester also keine weiteren Prüfungen ablegen möchten, steht Ihrem Vorhaben nichts im Wege.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Urlaubssemester-Auslandssemester-Masterarbeit
Liebe Frau Schelling,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Julian Jäger
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