Hallo!
Ich bin während der Immatrikulationsfrist nicht daheim, kann den Antrag also nicht selbst unterschreiben.
Ich habe bereits den Vordruck zur Vollmacht ausgefüllt, damit kann meine bevollmächtigte Person doch dann den Immatrikulationsantrag anstatt meiner ausfüllen und unterschreiben?
Und bis wann muss ich die Vollmachterklärung mit den Kopien der Personalausweise einreichen?
Danke für eine Antwort!
Hallo sophia_scmd,
Die bevollmächtigte Person kann für Sie alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Studium regeln, d.h. auch Anträge für Sie unterschreiben. Die Vollmacht kann zusammen mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden, es ist nicht nötig, sie vorher einzureichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die bevollmächtigte Person kann für Sie alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Studium regeln, d.h. auch Anträge für Sie unterschreiben. Die Vollmacht kann zusammen mit dem Immatrikulationsantrag eingereicht werden, es ist nicht nötig, sie vorher einzureichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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