Bearbeitet Fristen nach Bescheid
Guten Tag,
ich habe eine Sofortzulassung für den Bachelorstudiengang Geophysik/Ozeanographie erhalten und in dieser Mail steht auch etwas von Fristen in den nächsten 7 Tagen nach dem erhalten meines Immatrikulationsantrags.
Ich würde nun gerne wissen was das für Fristen sind und ob ich mich (evtl. mit einer Vollmacht) darauf vorbereiten kann, da ich in besagten Zeitraum am Meer bin.
Liebe Grüße.
Janik
Re: Fristen nach Bescheid
Lieber Janik,

Wenn Sie eine Sofortzulassung erhalten haben, werden Sie (sofern Ihre Bewerbung formal korrekt ist) am 15.08. einen Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account erhalten. Vom Erhalt dieses Bescheids an haben Sie 14 Tage Zeit, sich an der Uni Hamburg einzuschreiben. Die Einschreibung erfolgt nicht persönlich, sondern per Zusendung des Immatrikulationsantrags und der dazugehörigen Unterlagen per Post. Sie können sich daher auch dann einschreiben, wenn Sie während der Frist nicht in Hamburg sind, wenn Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Bewerbungsaccount und die nötigen Unterlagen mit zu Ihrem Aufenthaltsort nehmen. Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie unseren Checklisten entnehmen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Sollte Ihnen der Postweg von Ihrem Aufenthaltsort zu unsicher oder mit Schwierigkeiten verbunden sein, können Sie aber auch eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, damit diese den Immatrikulationsantrag in Ihrem Namen unterschreiben und mit Ihren Unterlagen an die Uni Hamburg senden kann: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Fristen nach Bescheid
Lieber Janik,

Ich muss meine oben stehende Antwort korrigieren - ich hatte nicht bedacht, dass der Bachelorstudiengang Geophysik/Ozeanographie seit diesem Zulassungsverfahren zu den Studiengängen gehört, in denen die Bewerbungen über das Dialogorientierte Serviceverfahren koordiniert werden. In diesem Fall sind Bescheidzustellung und Einschreibung ein bisschen anders organisiert und zwar wie folgt:

Wenn Sie ein Zulassungsangebot der Uni Hamburg auf hochschulstart.de angenommen haben, wird Ihnen am darauf folgenden Montag oder Mittwoch (je nachdem, welcher Tag näher liegt) ein Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerbungsaccount der Uni Hamburg zur Verfügung gestellt. Sie haben ab Datum des Bescheids 7 Tage Zeit, Ihre Unterlagen zur Immatrikulation an der Uni Hamburg einzureichen. Sie können also in diesem Fall selbst steuern, wann Sie den Bescheid erhalten und wann die Frist von 7 Tagen anfängt zu laufen. Das Zulassungsangebot der Uni Hamburg sollte Ihnen im Falle einer Sofortzulassung derzeit schon im Portal von hochschulstart.de vorliegen, so dass Sie das Angebot schon jetzt annehmen könnten. Das würde bedeuten, dass Sie den Bescheid am nächsten Montag erhalten - vielleicht sind Sie dann ja noch in Hamburg und können die Immatrikulation dann schon erledigen. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie das Zulassungsangebot der Uni Hamburg auch vorerst nicht annehmen und das Ende der Koordinationsphase 2 abwarten. Dann erhalten Sie den Zulassungsbescheid erst am 23./24.08. und auch die Frist läuft erst ab diesem Zeitpunkt, falls Ihnen das hinsichtlich Ihrer Abwesenheit hilft. Genauere Informationen zum Ablauf im DoSV finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rbung.html Bitte lesen Sie sich Schritt 2 - 6 aufmerksam durch - wichtig für das zuletzt genannte Vorgehen ist, dass Sie keine Bewerbung an einer anderen Hochschule oder für einen anderen Studiengang höher priorisieren als Ihre Bewerbung für Geophysik/Ozeanographie an der Uni Hamburg.

Die Informationen, die ich Ihnen in meiner vorherigen Antwort zu den einzureichenden Unterlagen und zur Vollmacht gegeben habe, sind auch für das Dialogorientierte Serviceverfahren korrekt.

Entschuldigen Sie bitte entstandene Verwirrungen!

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Fristen nach Bescheid
Meine Frage ist im Grunde dieselbe, nur auf den Studiengang Gebärdensprache bezogen. Ich habe eine Sofortzulassung erhalten. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mich innerhalb von 14 Tagen ab dem 15.8. immatrikulieren kann?
Gilt für die Immatrikulation der Poststempel oder müssen die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen bei Ihnen eingegangen sein?

Vielen Dank und herzliche Grüße
Re: Fristen nach Bescheid
Hallo colapirat,

Für Sie gilt das, was ich in meinem ersten Beitrag geschrieben habe, da der Studiengang Gebärdensprache nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt.

Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei der Uni Hamburg, nicht der Poststempel.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Fristen nach Bescheid
Vielen Dank für die Auskunft!
Re: Fristen nach Bescheid
Jetzt habe ich auch noch ein Frage.
Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich den Krankenversicherungsnachweis eingereicht haben?
Ich kann diesen aus verschiedenen Gründen nicht sofort mit dem Immatrikulationsantrag und der Hochschulzugangsberechtigung abschicken und bin leider gezwungen den Krankenversicherungsnachweis nachzureichen.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Gruß Janik
Re: Fristen nach Bescheid
Lieber Janik,

Das ist kein Problem - den Krankenversicherungsnachweis können Sie nachreichen. Dafür gibt es keine feste Frist. Sie sollten den Nachweis aber in Ihrem eigenen Interesse so schnell wie möglich nachreichen, da Sie, solange der Nachweis nicht vorliegt, nicht endgültig eingeschrieben werden und damit solange kein Semesterticket, keine Bescheinigung für das BAföG und keine Immatrikulationsbescheinigung erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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