Hallo,
kann ich trotz endgültigem Nichtbestehen im Modul deskriptive Statistik im Studiengang Wirtschaftswissen mich im Studiengang Sozialökonomie einschreiben?
Lieben Dank im Voraus
Hallo Clepto,
die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."
Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.
Da auch der Studiengang Sozialökonomie eine Statistik-Veranstaltung hat, müssen Sie zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Studienbüros Sozialökonomie einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Möglichkeiten, nach endgültig nicht bestandenen Prüfungen einen anderen Studiengang zu studieren sind durch §44 des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeschränkt:
"Haben Studierende an einer Hochschule eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestanden, so können sie das Studium an einer Hamburger Hochschule nicht in dem gleichen Studiengang fortsetzen. Sie können das Studium auch in einem anderen Studiengang nicht fortsetzen, wenn die Prüfungsgegenstände der endgültig nicht bestandenen Prüfung auch in diesem Studiengang durch die Prüfungsordnung verbindlich vorgeschrieben sind. Satz 2 gilt nicht für Wahlpflichtprüfungen."
Ob Sie nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung in einem Studiengang noch einen anderen Studiengang studieren dürfen, hängt also nicht so sehr an der Verwandtheit der Studiengänge, sondern an den Inhalten der Prüfung, die Sie endgültig nicht bestanden haben.
Da auch der Studiengang Sozialökonomie eine Statistik-Veranstaltung hat, müssen Sie zur Immatrikulation eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Studienbüros Sozialökonomie einreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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