Bearbeitet Ausfüllen des Immatrikulationsantrages durch Dritte
Guten Morgen,

jetzt habe ich noch eine dritte kleine Frage.
Da ich mich noch bis Ende September auf einer Auslandsreise befinde, ist es zur Einhaltung der Immatrikulationsfrist erforderlich, dass mein Immatrikulationsantrag von einer dritten Person ausgefüllt und unterschrieben wird. Ich habe dafür vor meinem Abflug eine unterschriebene Vollmacht an meine Schwester ausgestellt, gemäß der online verfügbaren Vorlage. Ist sie damit berechtigt, den Antrag auch für mich zu unterschreiben?

Vielen Dank!

Andrea Schüler
Re: Ausfüllen des Immatrikulationsantrages durch Dritte
Hallo Frau Schüler,

ja, mit dem Vordruck unter https://www.uni-hamburg.de/en/campuscen ... macht.html und Ausweiskopien von Ihnen beiden ist Ihre Schwester berechtigt, den Immatrikulationsantrag in Ihrem Namen zu unterschreiben.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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