Moin,
ich habe meine Zeugnisse beim Ordnungsamt beglaubigen lassen und jetzt habe ich die Infos dazu auf der Homepage gelesen und habe dazu 2 Fragen.
Mein Zeugnis für die abgeschlossene Ausbildung (ich will Berufsschullehramt studieren) hat den Stempel auf der Rückseite, weil der Beamte meinte, dass vorne kein Platz ist. Ist das ok? Das Dokument ist einseitig.
Mein Zeugnis für die Hochschulzulassung ist beidseitig bedruckt, dort ist der Stempel aber vorne, weil er meinte, dass hinten kein Platz wäre. Es steht auf dem Stempel auch lediglich "Vorstehende Kopie stimmt mit der Urschrift des Bachelor Zeugnisses überein"
Unten auf dem Zeugnis steht Seite 1 von 2 und auf der Rückseite ist dann Seite 2 von 2. Ist das auch ok so?
Oder sollte ich dann lieber neue Beglaubigungen anfertigen lassen?
Danke und Gruß
Sandra
Hallo Sandra,
eine Beurteilung anhand von Beschreibungen ist leider sehr schwierig.
Sie können die Unterlagen erst einmal so einreichen und damit auf alle Fälle die Annahmefrist wahren. Sollten die Beglaubigungen nicht ausreichen, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein weiteres Dokument einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
eine Beurteilung anhand von Beschreibungen ist leider sehr schwierig.
Sie können die Unterlagen erst einmal so einreichen und damit auf alle Fälle die Annahmefrist wahren. Sollten die Beglaubigungen nicht ausreichen, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein weiteres Dokument einzureichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg