Bearbeitet Wechsel Staatsexamen Grundschullehramt zu Bachelor/ Master- System
Liebes Beratung-Team,

Ich habe meinen Bachelor in Erziehungswissenschaften an der Göthe-Uni in Frankfurt absolviert (bis einschließlich SoSe 2018) und ein Doppelstudium (zusätzlich Grundschullehramt) begonnen (erstes Semester: SoSe2018). Ich würde aber gern an die Uni Hamburg wechseln und habe heute eine Zusage für den Bachelor Grundschullehramt bekommen.
Nun würde ich aber gern wissen, ob ich durch das Bachelor-Master-System in Hamburg grundsätzlich noch länger studieren müsste, als wenn ich in Frankfurt bleiben und mein Grundschullehramtsstudium auf Staatsexamen fortsetzen würde.
Meine Frage ist also, wie viel mir in Hamburg aus meinem EW-Bachelor angerechnet wird, ob ich meine Bachelorarbeit (bzgl. der Anwendung von adaptiven Lernsystemen im Bildungsbereich) anrechnen lassen kann und somit Veranstaltungen zur Didaktik und den einzelnen Fächern nachholen, aber dann zügig in den Masterstudiengang wechseln kann.

Danke und liebe Grüße!
Re: Wechsel Staatsexamen Grundschullehramt zu Bachelor/ Master- System
Hallo Tania,

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Dann ist mitunter auch eine Höherstufung möglich.

Es ist auch möglich, dass Ihnen die Bachelorarbeit anerkannt wird.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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