Hallo,
ich bin im vierten Semester für Lehramt Primar-und Sekundarstufe und beim Studienbüro Erziehungswissenschaften als Härtefall registriert, weil ich drei Kinder habe.
Nun überlege ich für das nächste Semester einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen, weil meine Mutter pflegebedürftig geworden ist.
Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Der Hintergrund meiner Frage ist, dass ich schon noch versuchen möchte, alle erforderlichen Veranstaltungen des Vollzeitstudiums zu besuchen und bisher wurde ich wegen des Härtefalls ja auch immer gleich eingetragen dafür. Wenn ich jetzt einen Teilzeitstudienplatz habe, kann dann das Studienbüro sagen, dass ich nicht für alle Veranstaltungen einen Platz erhalte?
Ich möchte aufgrund meines Alters schon gern so schnell wie möglich das Studium durchziehen, aufgrund der schwierigen privaten Situation aber schon irgendwie den Rücken freier haben und das spontan entscheiden, wenn ich ab September wähle bzw. evtl.sonst im Oktober die Notbremse ziehen können und mich ggfs. wieder abmelden. Geht das?
Oder habe ich womöglich einen Nachteil, wenn ich nächstes Jahr schon die Bachelor-Arbeit schreiben will, so nach dem Motte:"Sie haben ja nur einen Teilzeit-Platz, Sie sind dieses Jahr noch nicht dran..."
Viele Grüße Julia
Hallo Julia,
welche Vorteile erwarten Sie selbst von dem Teilzeitstatus?
Aus dem Teilzeitstudium können Ihnen mitunter Nachteile entstehen, wenn Sie BAföG oder andere Sozialleistungen beziehen. Auf die Vergabe von Plätzen in Veranstaltungen hat der Status jedoch keinen Einfluss.
Wirkliche Vorteile bringt Ihnen das Teilzeitstudium aber auch nicht. Der Semesterbeitrag ist trotzdem in voller Höhe zu zahlen. Lediglich die Frist für die Studienfachberatung (Regelstudienzeit + 2 Semester) würde sich nach hinten schieben.
Manche Prüfungsordnungen sehen zudem vor, dass man während der Abschlussarbeit nicht teilzeit immatrikuliert sein darf. Da das Teilzeitstudium immer für 2 Semester genehmigt wird (2 Teilzeitsemester = 1 Fachsemester), scheint es in Ihrem Fall eher nicht ratsam, das Teilzeitstudium zu beantragen.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie den Antrag etwa 2 Wochen vor der Zahlung des Semesterbeitrag stellen müssen. Eine kurzfrsitige Entscheidung im Oktober ist nicht möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
welche Vorteile erwarten Sie selbst von dem Teilzeitstatus?
Aus dem Teilzeitstudium können Ihnen mitunter Nachteile entstehen, wenn Sie BAföG oder andere Sozialleistungen beziehen. Auf die Vergabe von Plätzen in Veranstaltungen hat der Status jedoch keinen Einfluss.
Wirkliche Vorteile bringt Ihnen das Teilzeitstudium aber auch nicht. Der Semesterbeitrag ist trotzdem in voller Höhe zu zahlen. Lediglich die Frist für die Studienfachberatung (Regelstudienzeit + 2 Semester) würde sich nach hinten schieben.
Manche Prüfungsordnungen sehen zudem vor, dass man während der Abschlussarbeit nicht teilzeit immatrikuliert sein darf. Da das Teilzeitstudium immer für 2 Semester genehmigt wird (2 Teilzeitsemester = 1 Fachsemester), scheint es in Ihrem Fall eher nicht ratsam, das Teilzeitstudium zu beantragen.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie den Antrag etwa 2 Wochen vor der Zahlung des Semesterbeitrag stellen müssen. Eine kurzfrsitige Entscheidung im Oktober ist nicht möglich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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