Bearbeitet Nachweis Sprachkenntnisse und Exmatrikulation bei anderer Hochschule
Guten Tag,

zu meiner Einschreibung habe ich folgende Fragen:

1. Brauche ich für ja den BA Französisch einen Nachweis über Sprachkenntnisse.
Auf meinen Abiturzeugnis, das ich ohnehin einreichen muss, steht, dass ich
a) Abitur in Französisch gemacht und b) Französischunterricht von Klasse 7 bis 13 hatte.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es dann genügt, mein Abiturzeugnis als Nachweis einzureichen?
Und: Genügt es, einmal das Abiturzeugnis für beides, den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und den Nachweis der Sprachkenntnisse beim
Antrag auf Immatrikulation einzureichen? Soll / darf ich ggf. einen Vermerk machen,
z. B. mit einem Klebezettel?

2. Ich bin derzeit noch an einer anderen Hochschule immatrikuliert, werde
aber bis Ende des Semesters die Abschlussarbeit abgegeben haben und deshalb
meine Exmatrikulation zum 30.09. beantragen. Genügt es, wenn ich bei der
Immatrikulation in Hamburg eine Kopie meines Antrags auf Exmatrikulation mit einreiche?

Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
Re: Nachweis Sprachkenntnisse und Exmatrikulation bei anderer Hochschule
Hallo elli_vk93,

es reicht, wenn Sie das Abiturzeugnis nur einmal einreichen. Sie können eine Notiz anfügen, die Kollegen kennen diese Konstellation aber auch.
Sowohl die mindestens 5 Jahre Schulunterricht als auch dass Sie in Französisch die Abiturprüfung abgelegt haben, ist als Sprachnachweis ausreichend.

Der Antrag auf Exmatrikulation ist nicht ausreichend. Sie können die Exmatrikulationsbescheinigung aber problemlos nachreichen. Dabei ist es empfehlenswert, dass Sie den Nachweis bis spätestens Mitte Oktober einreichen, damit Sie nahtlos nach den vorläufigen auch die endgültigen Semesterunterlagen erhalten.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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