Bearbeitet Frage zu meiner Zulassung ( Lehramt für Berufsschulen)
Ich habe heute meine Zulassung für das Berufsschul lehramt erhalten, nun bin ich bei der Checkliste auf den Punkt "Lehramt an Beruflichen Schulen:
 Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen
Berufsausbildung (Ausbildungszeugnis) oder ersatzweise
Nachweis über die Anerkennung des zwölfmonatigen
Betriebspraktikums vom Zentralen Prüfungsamt für
Lehramtsprüfungen (ZPLA)" gestoßen... Ich habe weder die Ausbildung, noch das Praktikum absolviert, dennoch habe ich eine Zulassung erhalten... Ist es möglich, dieses Praktikum während des Studiums zu absolvieren, oder kann ich den erhofften Platz nun nicht wahrnehmen?
Re: Frage zu meiner Zulassung ( Lehramt für Berufsschulen)
Hallo Frau Krause,

die Berufserfahrung ist auch erst zur Immatrikulation nachzuweisen, sodass Sie zunächst eine Zulassung erhalten haben.

In den Beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik kann das Praktikum derzeit parallel zum Studium absolviert werden. In allen anderen Fachrichtungen können im Ausnahmefall einige wenige Monate nachgeholt werden.

Sollten Sie keine der beiden Fachrichtungen gewählt haben und gar keine Berufserfahrung in Ihrer gewählten Fachrichtigung vorweisen können, wird die Zulassung zurück genommen.

Auf den Seiten des ZPLA finden Sie Hinweise dazu, was als Praktikum anerkannt werden kann und den entsprechenden Kontakt für die Anerkennung: https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Frage zu meiner Zulassung ( Lehramt für Berufsschulen)
Gibt es auch keine Möglichkeit, stattdessen für einen anderen freien Studienplatz eine Zusage zu bekommen?Auch wenn es ein Fach außerhalb des Lehramtes ist?
Die Universität Hamburg ist meine letzte Hoffnung gewesen :(
Re: Frage zu meiner Zulassung ( Lehramt für Berufsschulen)
Hallo Frau Krause,

für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist eine form- und fristgerechte Online-Bewerbung erforderlich.

Sollten durch Haupt- und Nachrückverfahren nicht alle Studienplätze vergeben werden können, werden die übrigen Plätze im Restplatzverfahren angeboten.
Sie finden als Anhaltspunkt zum Zeitpunkt und Ablauf zum Restplatzverfahren die Informationen aus dem letzten Jahr unter https://www.uni-hamburg.de/restplaetze

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten