Bearbeitet Exmatrikulation bei Wechsel des Studienortes
Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit studiere ich Deutsch und Philosophie im Zweifächerbachelor in Göttingen und habe vor, mein Studium im Sommersemester 2018 abzuschließen. Für das Wintersemester 2018/19 habe ich mich für einen Masterstudiengang in Hamburg beworben. Im Falle einer Zulassung habe ich bis zum 05.09.2018 Zeit, den Studienplatz anzunehmen. Muss bis zu diesem Termin auch die Exmatrikulation in Göttingen erfolgt sein? Oder kann die Exmatrikulation auch bis zum 30.09.2018 erfolgen, also bis zu Beginn des Wintersemesters 2018/19 am 01.10.?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Louisa-Marie Nehmer
Re: Exmatrikulation bei Wechsel des Studienortes
Hallo Frau Nehmer,

ich gehe davon aus, dass Sie sich für einen konsekutiven Masterstudiengang zu Ihrem Bachelorstudium beworben haben.
Die Zulassung im Master erfolgte unter der Voraussetzung, dass Sie bis 31.03.2019 Ihr Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Erst wenn der erfolgreiche Abschluss des Bachelorstudiums und die Exmatrikulation nachgewiesen wurden, wird aus der vorläufigen Immatrikulation eine endgültige. Sie erhalten auch erst dann eine Immatrikulationsbescheinigung für den Master.
Sie finden auch ausführliche Informationen dazu und zur Einreichung der Exmatrikulation in diesem Fall unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html

Wenn Master- und Bachelorstudium nicht zusammenhängen, können Sie sich tatsächlich für die kurfristige Überlappung anmelden. Dazu müssen Sie lediglich ein formloses Schreiben mit den Immatrikulationsunterlagen für den Master einreichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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