Guten Tag,
Ich möchte gern wissen, wenn es möglich ist, wie viel Leute sich dieses Jahr für Wirtscahftsinformatik beworben haben und wie viel Studienplätze gibt.Wie viel Prozent dieser Studienplätze für Ausländische Bewerber ?
Vielen Dank für die Informationen.
Mit freundlichen grüßen
Dicle Meriç
Liebe Frau Meriç,
Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik standen zum Wintersemester 2018/19 71 Plätze zur Verfügung. 10 % der Plätze werden an Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten vergeben. EU-Bürger/innen sind den Deutschen gleich gestellt und erhalten daher keine Plätze über diese Quote, sondern über die reguläre Quote. Die Bewerbungszahlen pro Studiengang zum Wintersemester 2018/19 sind noch nicht ausgewertet, daher kann ich Ihnen dazu noch keine Auskunft geben.
Wenn Ihre Frage auf Ihre Chancen in einem möglicherweise statt findenden Nachrückverfahren zielt, können Sie Informationen dazu Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen. Darin ist Ihr Listenplatz und der Listenplatz des letzten ausgewählten Bewerbers für Ihren Studiengang vermerkt - aus der Differenz können Sie darauf schließen, wie viele Bewerber/innen in einem möglicherweise statt findenden Nachrückverfahren noch vor Ihnen wären. Diese Information ist viel aussagekräftiger als die Anzahl der Bewerbungen. Aus der Anzahl der Bewerbungen können Sie kaum etwas über Ihre Chancen schließen, da Sie nicht wissen, wie viele der weiteren Bewerber/innen sich mit besseren Auswahlwerten als Ihren Werten beworben haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik standen zum Wintersemester 2018/19 71 Plätze zur Verfügung. 10 % der Plätze werden an Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten vergeben. EU-Bürger/innen sind den Deutschen gleich gestellt und erhalten daher keine Plätze über diese Quote, sondern über die reguläre Quote. Die Bewerbungszahlen pro Studiengang zum Wintersemester 2018/19 sind noch nicht ausgewertet, daher kann ich Ihnen dazu noch keine Auskunft geben.
Wenn Ihre Frage auf Ihre Chancen in einem möglicherweise statt findenden Nachrückverfahren zielt, können Sie Informationen dazu Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen. Darin ist Ihr Listenplatz und der Listenplatz des letzten ausgewählten Bewerbers für Ihren Studiengang vermerkt - aus der Differenz können Sie darauf schließen, wie viele Bewerber/innen in einem möglicherweise statt findenden Nachrückverfahren noch vor Ihnen wären. Diese Information ist viel aussagekräftiger als die Anzahl der Bewerbungen. Aus der Anzahl der Bewerbungen können Sie kaum etwas über Ihre Chancen schließen, da Sie nicht wissen, wie viele der weiteren Bewerber/innen sich mit besseren Auswahlwerten als Ihren Werten beworben haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vor 2 Tagen habe ich gefragt was diesen zahlen bedeuten in meinem Ablehnungsbescheid und ich habe diese Antwort bekommen :
bitte lesen Sie auch die Überschriften der Tabellen mit Ihren Rangwerten. Dort finden Sie den Hinweis, dass 41 Ihr Listenplatz im Gesamtranking ist und noch 7 Leute vor Ihnen sind im Falle eines Nachrückverfahrens.
Aber jetzt sagen Sie dass die Differenz diesen beiden zahlen ist wie viele Leute vor mir stehen.
Was soll ich denn verstehen ?
Vielen dank.
bitte lesen Sie auch die Überschriften der Tabellen mit Ihren Rangwerten. Dort finden Sie den Hinweis, dass 41 Ihr Listenplatz im Gesamtranking ist und noch 7 Leute vor Ihnen sind im Falle eines Nachrückverfahrens.
Aber jetzt sagen Sie dass die Differenz diesen beiden zahlen ist wie viele Leute vor mir stehen.
Was soll ich denn verstehen ?
Vielen dank.
Hallo Frau Meriç,
die Ablehnungsbescheide für BewerberInnen aus der EU-Quote unterscheiden sich von denen aus der Nicht-EU-Quote.
Ich bin bei meiner ersten Antwort davon ausgegangen, dass Sie zur EU-Quote zählen. Dann würden Sie einen folgenden Satz in Ihrem Bescheid finden: "Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch XX Bewerbungen vor Ihnen. / If there is a succession procedure for your desired degree program, XX applications would be considered before yours."
In den Ablehnungsbescheiden der Nicht-EU-Quote wird hingegen Ihr Rang und der des zuletzt zugelassenen ausgewiesen. Wenn Ihr Rang also 41 ist und 7 der des zuletzt Zugelassenen, sind noch 34 Leute vor Ihnen im Nachrückverfahren. Da es insgesamt nur 7 Plätze gibt, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass Sie im Nachrückverfahren noch einen Platz erhalten.
Bitte entschuldigen Sie das Missverständnis.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Ablehnungsbescheide für BewerberInnen aus der EU-Quote unterscheiden sich von denen aus der Nicht-EU-Quote.
Ich bin bei meiner ersten Antwort davon ausgegangen, dass Sie zur EU-Quote zählen. Dann würden Sie einen folgenden Satz in Ihrem Bescheid finden: "Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch XX Bewerbungen vor Ihnen. / If there is a succession procedure for your desired degree program, XX applications would be considered before yours."
In den Ablehnungsbescheiden der Nicht-EU-Quote wird hingegen Ihr Rang und der des zuletzt zugelassenen ausgewiesen. Wenn Ihr Rang also 41 ist und 7 der des zuletzt Zugelassenen, sind noch 34 Leute vor Ihnen im Nachrückverfahren. Da es insgesamt nur 7 Plätze gibt, ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass Sie im Nachrückverfahren noch einen Platz erhalten.
Bitte entschuldigen Sie das Missverständnis.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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