Hallo!
ich studiere den Kombi-Bachelor Germanistik und Politikwissenschaft an der Universität Kassel. Im Oktober beginnt für mich das dritte Semester. Aufgrund von Veränderungen im privaten Bereich würde ich mein Studium zum Sommersemester 2019 gerne in Hamburg fortsetzen.
Zu diesem Vorgang habe ich einige Fragen.
- Ist ein Studienbeginn für höhere Fachsemester zum SoSe grundsätzlich möglich?
- Fällt mein Bewerbungsverfahren als höheres Fachsemester unter die Kategorie "zulassungsbeschränkt"?
- Wie und wo kann ich erfahren, welche meiner bisher erbrachten Studienleistungen anerkannt werden? Gibt es eine Art Antrag auf Anrechnung erbrachter Leistung?
- Wie wäre in meinem Fall der generelle Ablauf einer Bewerbung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen könnten.
Hallo NiklasSchein,
an der Uni Hamburg wird der Bachelorstudiengang Deutsche Sprache und Literatur immer zum Wintersemester angeboten. In den letzten Jahren wurde der Studiengang nicht im höheren Fachsemester angeboten.
Da der Studiengang in Kassel "Germanistik" heißt, ist es nicht der gleiche Studiengang wie "Deutsche Sprache und Literatur" der Uni Hamburg. Sie können sich daher zum Wintersemester 2019/20 wieder in das 1. Fachsemester bewerben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Sprachen, Literatur und Medien finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
an der Uni Hamburg wird der Bachelorstudiengang Deutsche Sprache und Literatur immer zum Wintersemester angeboten. In den letzten Jahren wurde der Studiengang nicht im höheren Fachsemester angeboten.
Da der Studiengang in Kassel "Germanistik" heißt, ist es nicht der gleiche Studiengang wie "Deutsche Sprache und Literatur" der Uni Hamburg. Sie können sich daher zum Wintersemester 2019/20 wieder in das 1. Fachsemester bewerben.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich das Modulhandbuch des Studiengangs anschauen. Das Modulhandbuch für den Studiengang finden Sie am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140709.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Sprachen, Literatur und Medien finden Sie hier: https://www.slm.uni-hamburg.de/studium/ ... eiten.html
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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