Guten Tag,
ich wurde zum Wintersemester zum Studium zugelassen und habe heute begonnen, sämtliche Dokumente für meine Immatrikulation zusammen zu tragen. Da ich einen Antrag auf bevorzugte Zulassung gestellt habe, muss ich ja erneut meine Bescheinigung über mein FSJ einreichen. In der Checkliste steht, dass ich eine amtlich beglaubigte Kopie brauche. Da ich innerhalb der Frist keine solche bekommen kann, ist es am Besten, das Original mitzuschicken, oder? Und muss ich dann auch meinen Zulassungsbescheid vom letzten Jahr nochmal mitschicken?
Viele Grüße
Leonie Fröhlich
Hallo Frau Fröhlich,
genau, Sie müssen noch einmal einen Nachweis über das FSJ und den Zulassungsbescheid aus dem letzten Jahr mitschicken.
Bitte geben Sie nicht das Original ab, da Sie die Unterlagen nicht zurück erhalten. Um die Frist zu wahren, können Sie auch zunächst eine einfache Kopie einreichen und die amtlich beglaubigte Kopie später nachreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
genau, Sie müssen noch einmal einen Nachweis über das FSJ und den Zulassungsbescheid aus dem letzten Jahr mitschicken.
Bitte geben Sie nicht das Original ab, da Sie die Unterlagen nicht zurück erhalten. Um die Frist zu wahren, können Sie auch zunächst eine einfache Kopie einreichen und die amtlich beglaubigte Kopie später nachreichen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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