Bearbeitet Frage zu Langzeitstudiengebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits ein Bachelor- und ein Masterstudium in Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Dazu habe ich ingsesamt 15 Semester benötigt. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich, wenn ich ein Zweitstudium an der Universität Hamburg aufnehme, Langzeitstudiengebühren entrichten muss und wenn ja, wie hoch diese sind.

Haben Sie vielen Dank und liebe Grüße

Anke M.
Re: Frage zu Langzeitstudiengebühren
Hallo Anke,

an der Uni Hamburg wird nicht nach Erst- oder Zweitstudium unterschieden. Zudem fallen keine Gebühren für Langzeitstudien an.
Sie können sich innerhalb der Bewerbungsphasen einfach über das Online-Portal bewerben.
Übrigens stellt ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Sie können sich bei einer Bewerbung also zwischen Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung und dem Bachelorabschluss entscheiden, welches der beiden im Auswahlverfahren berücksichtigt werden soll.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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