Hallo,
Ich bin ein bisschen verwirrt: In diesem PDF ist der dritte Punkt unter Einschreibung noch einmal in Unterpunkte aufgegliedert, was ein bisschen nach "Sonderfaellen" aussieht.
Bedeutet das, dass fuer eine Promotion in Mathe die Bestaetigung ueber die Zulassung ausreichend ist und ich keine zusaetzliche Betreuungszusage meines Doktorvaters einreichen muss? Waere logisch, wird aber nicht so ganz klar.
Zweite Frage: Im Promotionsbuero wurde mir gesagt, ich koenne mit allen Originalen zu Ihnen kommen, damit wuerde ich mir die Beglaubigungen sparen. Korrekt?
Viele Gruesse
Hallo kodual,
das pdf-Dokument war veraltet (Stand Juni 2016) und sollte gar nicht mehr im Netz verfügbar sein. Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Datei nun gelöscht.
Sie finden die aktuellen und gültigen Hinweise zur Einschreibung als Promotionsstudent unter https://www.uni-hamburg.de/promotion
Dort finden Sie auch den Hinweis, dass für die Immatrikulation je nach Fakultät entweder die Betreuerzusage ODER die Zulassung vom Promotionsausschuss erforderlich ist. Von der MIN-Fakultät wird die vom Studienbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion gefordert.
Nur wenn Sie Ihr Masterzeugnis von der Uni Hamburg erhalten haben, entfällt die amtliche Beglaubigung. Ansonsten ist es erforderlich, dass Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Ein Vorlegen der Originale befreit nicht von den geforderten Beglaubigungen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
das pdf-Dokument war veraltet (Stand Juni 2016) und sollte gar nicht mehr im Netz verfügbar sein. Vielen Dank für den Hinweis, wir haben die Datei nun gelöscht.
Sie finden die aktuellen und gültigen Hinweise zur Einschreibung als Promotionsstudent unter https://www.uni-hamburg.de/promotion
Dort finden Sie auch den Hinweis, dass für die Immatrikulation je nach Fakultät entweder die Betreuerzusage ODER die Zulassung vom Promotionsausschuss erforderlich ist. Von der MIN-Fakultät wird die vom Studienbüro ausgestellte Bestätigung über Ihre Zulassung zur Promotion gefordert.
Nur wenn Sie Ihr Masterzeugnis von der Uni Hamburg erhalten haben, entfällt die amtliche Beglaubigung. Ansonsten ist es erforderlich, dass Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Ein Vorlegen der Originale befreit nicht von den geforderten Beglaubigungen.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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