Bearbeitet Unterlagen Immatrikulation
Ich bin für das Lehramt zugelassen, aber brauche für mein erstes U-Fach Spanisch einen Sprachnachweis.
Auf Grund von Krankheit (meines kleinen Kindes) konnte ich nun leider noch keine B1 Prüfung am Cervantes Institut ablegen und hätte die nächste Möglichkeit am 4. September! Nun ist dies zu spät! Wenn ich jedoch ein ärztliches Attest meiner Prüfungsunfähigkeit vorher einreiche, würde eine verspätete Annahme des Nachweises noch möglich sein?
Und/oder gibt es Alternativen? Ich habe bereits Spanisch-Kurse an der Uni belegt (innnerhalb eines Studienganges). Könnten mir auch von der Uni Bonn (Romanistik) die ausreichenden Sprachkenntnisse bescheinigt werden?
Die zweite Frage ist: reicht ein Exmatrikulationsnachweis von meiner jetzigen Universität für die Exmatr. zum Semesterende (30.9.2018) aus? Oder muss ich mich unmittelbar exmatrikulieren lassen?
Vielen Dank!!!
Mit freundlichen Grüßen
Hanna
Re: Unterlagen Immatrikulation
Hallo Hanna,

der Sprachnachweis für das Unterrichtsfach Spanisch kann nicht nachgereicht werden. Der Nachweis muss zwingend innerhalb der Annahmefrist vorliegen. Eine Verlängerung der Annahmefrist ist nicht möglich.

Es werden laut Satzung des Studiengangs nur die unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html aufgeführten Nachweise akzeptiert. Spanisch-Kurse an einer anderen Hochschule zählen leider nicht dazu.

Sie müssen sich nicht sofort exmatrikulieren lassen. Der Nachweis, dass Sie das Studium zum 30.09. beendet haben/beenden werden, ist ausreichend.
In Anbetracht des wahrscheinlich fehlenden Sprachnachweises sollten Sie mit der Exmatrikulation an Ihrer jetzigen Hochschule noch warten. Wird innerhalb der Annahmefrist keiner der akzeptierten Sprachnachweise eingereicht, wird die Zulassung zurück genommen und Sie dürfen zum WiSe 2018/19 nicht an der Uni Hamburg studieren. Da es mitunter schwierig ist, eine selbst beantragte Exmatrikulation rückgängig zu machen, warten Sie daher bitte ab, bis Sie die vorläufigen Semesterunterlagen erhalten haben. Dann wissen Sie, dass mit den Unterlagen, die unbedingt zur Annahme vorliegen mussten, alles in Ordnung ist und können die Exmatrikulation an der alten Hochschule beantragen. Der Nachweis der Exmatrikulation sollte spätestens Mitte Oktober vorliegen, die vorläufigen Semesterunterlagen erhalten Sie etwa 3 bis 4 Wochen nach Ende der Annahmefrist.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Unterlagen Immatrikulation
Vielen Dank für die Antwort! Gibt es denn eine Stelle, an die man sich noch wenden kann, für besondere Umstände, von für eine Ausnahme nachgefragt werden kann? ich bin schließlich alleinerziehend mit einem noch nicht einmal 2 Jahre alten Kind. Eine Möglichkeit an der vorherigen Uni weiter zu studieren, gibt es nicht. Auch haben wir die Wohnung in Bonn gekündigt und ziehen gerade um.
Ich hoffe sehr auf ein Lösung!
Viele Grüße
Hanna
Re: Unterlagen Immatrikulation
Zudem ist mir auch nicht ganz klar, warum der Nachweis der Stunden an einer Schule möglich ist, aber nicht die entsprechenden Spanisch-Stunden an einer Hochschule...
Re: Unterlagen Immatrikulation
Liebe Hanna,

Eine Stelle, die befugt ist, bezüglich der Annahmefrist oder bezüglich der für den Nachweis der Spanischkenntnisse erforderlichen Dokumenten Ausnahmen zu machen, gibt es nicht.

Bei der Annahmefrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, die aus zwingenden verfahrenstechnischen Gründen nicht verlängert werden kann. Diese Gründe liegen darin, dass erst nach Abschluss der Annahmefrist die Nachrückverfahren beginnen können, da dafür entschieden sein muss, wie viele Studienplätze angenommen wurden und wie viele Plätze frei geblieben sind, da Bewerber/innen sich entweder nicht eingeschrieben haben oder die zur Einschreibung erforderlichen Nachweise nicht vorlegen konnten. Die Nachrückverfahren wiederum müssen zeitlich so liegen, dass auch im Nachrückverfahren zugelassenen Bewerber/innen noch rechtzeitig bis zum Semesterbeginn eingeschrieben werden können. Daher kann bezüglich der Annahmefrist auch unter besonderen Umständen in individuellen Fällen keine Nachreichfrist eingeräumt werden, da dies das gesamte Verfahren beeinträchtigen würde.

Ein alternativer Nachweis der Spanischkenntnisse kann nicht akzeptiert werden, da die Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften (Seite 6) rechtlich bindend fest legt, welche Nachweise erforderlich sind. Hier besteht also keine Möglichkeit einer Ausnahme, da von dieser rechtlichen Vorgabe auch unter besonderen individuellen Umständen nicht abgewichen werden kann.

Sollte Ihre Zulassung aufgrund des fehlenden Nachweises zurück genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dies hat aber, sofern der eingereichte Nachweis nicht der Satzung entspricht, keine nennenswerte Aussicht auf Erfolg.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Unterlagen Immatrikulation
Ich danke für die Antwort und Erklärung! Das Nachrückverfahren würde ich jedoch nicht groß behindern, da es sich lediglich um wenige Tage handelt! Am 4. September ist die erste und zur Zeit einzige Möglichkeit - und dafür fahre ich dann auch nach Bremen - die geforderte Prüfung abzulegen! Auch im gesamten August gab es keine Termine für Prüfungen! Auch nicht in anderen Städten! Es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die bürokratische Regelung nicht komplett an der realen Umständen vorbei führt!! Wenn es jetzt ein Monat später wäre.. aber so ist es ein sehr kurzer Zeitraum.
Ich bin auf das Lehramtstudium angewiesen, da ich für mein Kind alleinverantwortlich bin und wenn ich nun länger mit dem Studium aussetze, werde ich das Studium nicht finanziert bekommen. Es sind für mich also weniger 'Pläne' als zwingende Notwendigkeit. Meine Eltern wohnen in Hamburg und können die Stunden während meiner Uni-Anwesenheit das Kind betreuen, darum bin ich nun in Hamburg; alle anderen Optionen vorher haben leider nicht funktioniert.
Werten denn Maschienen die Immatrikulationsanträge aus oder kann man dort mit Menschen sprechen bzw. Dinge erklären (und belegen)?
Ich bitte sehr darum, dass eine Lösung gefunden werden kann!
Mit herzlichen Grüßen
Hanna
Re: Unterlagen Immatrikulation
Liebe Hanna,

Die Immatrikulationsanträge werden von Menschen bearbeitet. Sie können also gern auch persönlich im Campus-Center vorbei kommen und mit Menschen sprechen sowie Belege vorlegen. Sie werden allerdings auch dann keine andere Antwort erhalten als Sie von mir bekommen haben, da die Gründe für die Frist wie erläutert in verfahrensimmanenten Notwendigkeiten bestehen. Daher lässt sich die Frist auch nicht um wenige Tage verlängern.

Ich stimme Ihnen zu: Sicher würde es das Verfahren nicht behindern, wenn nur in einem einzigen Einzelfall, also z.B. in Ihrem Fall, eine Ausnahme gemacht würde. Wenn man das Verfahren aber nicht aus der Perspektive des Einzelfalls betrachtet, sondern im Ganzen, ergibt sich folgendes Problem: Wenn für Sie eine Ausnahme gemacht würde, müsste man das nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch in allen anderen Fällen tun, die ähnlich schwerwiegende Gründe vorzubringen haben wie Sie, entsprechende Nachweise für die Gründe vorlegen können und den Sprachnachweis ähnlich schnell nachreichen können. Und hier liegt nun das Problem. Es gäbe sicher viele Bewerber/innen, die eine Fristverlängerung für unterschiedliche einzureichende Unterlagen beantragen würden, wenn es eine Möglichkeit dazu gäbe. Wenn das entsprechende Verfahren Gleichbehandlung sicher stellen soll, müssten die Gründe und Nachweise aller Bewerber/innen, die eine Fristverlängerung beantragen, geprüft und bewertet werden, da die simple Behauptung des Vorliegens eines Grundes, wie Sie sicher verstehen können, für eine Verlängerung nicht ausreichen kann. Diese Prüfung und Bewertung nähme wiederum Zeit in Anspruch, während derer noch keine Nachrückverfahren starten könnten, da nicht fest stünde, wie viele Studienplätze in diesen Verfahren zu vergeben sind. Wenn eine einzige Ausnahme gemacht wird, entsteht damit für alle anderen Bewerber/innen der Anspruch, dass für sie, sofern ihr Fall ähnlich gelegen ist, ebenso eine Ausnahme gemacht wird. Die Schwierigkeit besteht also nicht darin, mit menschlicher Perspektive auf den Einzelfall zu blicken und individuelle Notwendigkeiten zu sehen. Sie besteht vielmehr darin, allen individuellen Einzelfällen gleichermaßen gerecht werden zu müssen. Würden wir für Sie eine Ausnahme machen, für jemand anders in einer vergleichbaren Situation jedoch nicht, würden wir als Institution ungerecht handeln. Das bedeutet aus der Perspektive der Institution, dass es für Fristverlängerungen bestimmte festgelegte Bedingungen geben muss und dann im Einzelfall geprüft werden muss, ob diese erfüllt sind. Und genau die Durchführung dieses Prüfverfahrens würde das Verfahren in der oben geschilderten Weise behindern. Die Entscheidung, keine individuellen Nachreichfristen unter bestimmten Bedingungen zu gewähren, resultiert aus dieser Überlegung, nicht aus bürokratischem oder technokratischem Unwillen, menschlich verständliche Einzelfälle zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Sie verstehen mit dieser Erläuterung etwas besser, warum keine Ausnahme gemacht werden kann. Es tut mir wirklich leid, wenn dies für Sie gravierende Konsequenzen hat.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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