Bearbeitet Amtlich beglaubigtes Zwischenprüfungszeugnis- Rechtswissenschaften
Ich bin gerade dabei die Unterlagen für die Einschreibung zusammen zu stellen. Mein Zwischenprüfungszeugnis von der Universität Bremen ist eine Onlinebescheinigung, die mit einem Link und Kennwort versehen ist wodurch man zum Orginal kommt. Reicht dies für eine amtliche Beglaubigung aus ?
Re: Amtlich beglaubigtes Zwischenprüfungszeugnis- Rechtswissenschaften
Hallo Amber,

bitte reichen Sie das Dokument mit der Online-Verifikation ein.
Sollte es widererwarten nicht akzeptiert werden, werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein weiteres Dokument einzureichen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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