Liebes Team
Eine kurze Frage zum korrekten Ausfüllen des Zulassungsbescheids bzw.
Immatrikulationsantrags zum Wintersemester 2018/19.
Ich habe bereits an der Universität Hamburg studiert und bin jetzt von einem Masterstudiengang (Medienwissenschaft) in das erste Semester
Erziehungswissenschaft/Lehramt der Primarstufe u. Sekundarstufe I gewechselt.
Aus dem Studiengang Medienwissenschaft habe ich jedoch (aus verschiedener persönlicher Schwierigkeiten heraus) eine Hausarbeit in einem Seminar nicht schreiben können, also auch nicht abgegeben und dafür dann 0 Credits bzw. die Note 5,0 erhalten. So wie ich es im STINE-Konto sehe, handelt es sich dabei um den ersten von 3 Prüfungsversuchen pro Modul.
Statt eines weiteren Prüfungsversuchs (neues Seminar im gleichen Modul) habe ich mich für den Studiengangsswechsel entschieden. Ich weiß nur leider nicht, wie diese nicht bestandene Prüfungsleistung zu bewerten ist, handelt es sich dabei um eine „Endgültig nicht bestandene Prüfung“ die ich im Immatrikulationsantrag vermerken muss?
Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe.
Hallo L.Heeder,
nein, nach Ihrer Schilderung ist das keine endgültig nicht bestandene Prüfung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung liegt dann vor, wenn Sie alle Prüfungsversuche ausgeschöpft haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
nein, nach Ihrer Schilderung ist das keine endgültig nicht bestandene Prüfung. Eine endgültig nicht bestandene Prüfung liegt dann vor, wenn Sie alle Prüfungsversuche ausgeschöpft haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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