Hallo Campus Center,
Ich wurde für mein Hauptfach im WS 18 angenommen, leider für keins meiner abgegebenen Nebenfächer.
Bei den zulassungsfreien Nebenfächern kommt für mich Französisch am ehesten in Frage, allerdings benötigt man hierfür ja einen Sprachnachweis.
Nachdem was ich gelesen habe, reicht ein Nachweis von 300 absolvierten Stunden Französischunterricht bzw. 5 Jahre Französisch in der Schule.
Im Abitur hatte ich kein Französisch mehr, also ist auf meinem Abiturzeugnis lediglich folgendes vermerkt:
„In der ersten Fremdsprache Englisch und in der zweiten Fremdsprache Französisch ist Unterricht in dem für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erforderlichen Umfang besucht worden.“
Reicht das als Nachweis für meine 5 Jahre Französisch oder muss ich dafür die Zeignisse von den Jahren, in denen ich Französisch hatte mitschicken?
LG
Hallo Meeks,
nein, das reicht leider nicht. Es müsste dann explizit auf dem Abiturzeugnis stehen, dass Französisch von beispielsweise der Klassenstufe 7 bis zur Klassenstufe 11 (=5 Schuljahre) unterrichtet wurde.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule, um sich eine Bescheinigung über 300 Unterrichtsstunden ausstellen zu lassen.
Alternativ können Sie auch die fünf Schuljahreszeugnisse mit Französisch einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass jedes zeugnis amtlich beglaubigt sein muss. Die Bescheinigung der Schule ist da vermutlich der einfachere Weg.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
nein, das reicht leider nicht. Es müsste dann explizit auf dem Abiturzeugnis stehen, dass Französisch von beispielsweise der Klassenstufe 7 bis zur Klassenstufe 11 (=5 Schuljahre) unterrichtet wurde.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule, um sich eine Bescheinigung über 300 Unterrichtsstunden ausstellen zu lassen.
Alternativ können Sie auch die fünf Schuljahreszeugnisse mit Französisch einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass jedes zeugnis amtlich beglaubigt sein muss. Die Bescheinigung der Schule ist da vermutlich der einfachere Weg.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Antje,
Alles klar, danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
Alles klar, danke für die schnelle Antwort.
Viele Grüße
Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki hat geschrieben: ↑Di 21. Aug 2018, 15:18 Hallo Meeks,
nein, das reicht leider nicht. Es müsste dann explizit auf dem Abiturzeugnis stehen, dass Französisch von beispielsweise der Klassenstufe 7 bis zur Klassenstufe 11 (=5 Schuljahre) unterrichtet wurde.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Schule, um sich eine Bescheinigung über 300 Unterrichtsstunden ausstellen zu lassen.
Alternativ können Sie auch die fünf Schuljahreszeugnisse mit Französisch einreichen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass jedes zeugnis amtlich beglaubigt sein muss. Die Bescheinigung der Schule ist da vermutlich der einfachere Weg.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Ich habe nun eine Bescheinigung der Schule, dass ich 5 Jahre Französischunterricht hatte, allerdings steht keine genaue Stundenzahl, nur der Zeitraum. Reicht das?
Falls ja, reicht es wenn ich das Dokument, welches ich per Mail (mit offizieller Unterschrift und Stempel) erhalten habe, ausdrucke oder muss es andersweitig beglaubigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Meeks,
wenn Ihnen die Schule 5 Schuljahre bestätigen konnte, sollte Sie auch direkt die 300 Stunden bestätigen können.
Ein Dokument, das Sie per E-mail erhalten haben, ist nicht ausreichend, da Sie dieses nicht amtlich beglaubigen lassen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
wenn Ihnen die Schule 5 Schuljahre bestätigen konnte, sollte Sie auch direkt die 300 Stunden bestätigen können.
Ein Dokument, das Sie per E-mail erhalten haben, ist nicht ausreichend, da Sie dieses nicht amtlich beglaubigen lassen können.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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