Bearbeitet Nachrückverfahren Psychologie
Hallo,

ich habe mich für Psychologie an der Uni Hamburg beworben und heute eine Absage bekommen. Ich habe hier im Forum gelesen, dass ein Nachrückverfahren für Psychologie eher unwahrscheinlich ist. Da nur wenige Personen vor mir waren, wollte ich nachfragen, ob Sie mir Auskunft darüber geben können, ob in den vergangenen Jahren tatsächlich keine NRV stattgefunden haben?

Zudem habe ich noch eine Frage zur Teilnahme am NRV. Ich habe eine Zusage für Bremen (meine 2. Priorität) erhalten (Hamburg war 1. Priorität). Kann ich mich vorerst in Bremen immatrikulieren (und dann ggf. eine Exmatrikulation beantragen) und dennoch am Nachrückverfahren teilnehmen, oder muss ich mich entweder für die Uni Bremen oder für das Nachrückverfahren in HH entscheiden?

Viele Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße,
Julia
Re: Nachrückverfahren Psychologie
Hallo Julia,

in den letzten Jahren gab es lokale Nachrückverfahren für Psychologie. Wenn Sie in diesem noch einen Platz erhalten, können Sie sich auch noch an der Uni Hamburg einschreiben.
Klären Sie am besten vorab, wie Sie in einem solchen Fall auf den Platz in Bremen verzichten können.

Sollten Sie keinen Platz im Nachrückverfahren an der Uni Hamburg erhalten und das Studium in Bremen beginnen, ist ein Wechsel im nächsten Jahr nicht mehr möglich. Seit Jahren werden keine Plätze im höheren Fachsemester im Bachelor Psychologie angeboten. Da der Studiengang in Bremen ebenfalls "Psychologie Bachelor of Science" heißt, können Sie sich nicht erneut in das 1. Fachsemester an der Uni Hamburg bewerben, sobald Sie in Bremen Studienleistungen erbracht haben.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Nachrückverfahren Psychologie
Hallo Frau Schulzki,

vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!
Mir ist gerade eben noch eine Frage eingefallen: da ich bereits ein Studium (Bachelor) absolviert habe, gilt das Psychologiestudium als Zweitstudium. Ist es daher notwendig, das Bachelorzeugnis bei der Immatrikulation einzureichen und wenn ja, muss dieses ebenfalls beglaubigt sein?

Liebe Grüße,
Julia
Re: Nachrückverfahren Psychologie
Hallo Julia,

das Bachelorzeugnis ist nur erforderlich, wenn Sie das Bachelorstudium als Hochschulzugangsberechtigung in der Online-Bewerbung angegeben haben.
An der Uni Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerbern unterschieden.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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