Bearbeitet Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo,

ich bin für einen Masterstudiengang an der Uni Hamburg abgenommen und muss für die Unterlagen auch die Exmatrikulationsbescheinigung einreichen. Ich bin derzeit noch in einen anderen Master eingeschrieben, kann also mein Bachelorzeugnis direkt einreichen. Reicht für die Immatrikulation eine Bestätigung aus, dass ich zum 30.09. exmatrikuliert bin?

Danke im Voraus.

Freundlichen Gruß
Anna A.
Re: Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Anna,

nein, das geht nicht. Sie können jedoch eine einfache unbeglaubigte Kopie schnellstmöglich (innerhalb des ersten Semesters) nachreichen. Die endgültigen Semesterunterlagen erhalten Sie erst, wenn Sie alle geforderten Dokumente eingereicht haben.

Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang finden Sie auch hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ibung.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Das bedeutet also, dass ich mich zum Tagessatz exmatrikuliere muss?
Freundlichen Gruß
Anna
Re: Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Ps: Meine Frage bezieht sich vor allen Dingen darauf, dass ich dann für den Monat September aus der studentischen Versicherung fallen würde.
Re: Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Liebe Anna,

nach Rücksprache mit dem Team Service für Studierende lassen Sie sich eine Exmatrikulationsbescheinigung von Ihrer derzeitigen Universität ausstellen, die bescheinigt, dass Sie zum 30.9. exmatrikuliert werden. Diese Bescheinigung müssen Sie spätestens 10 Tage nach Ende der Immatrikulationsfrist hier einreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einreichen der Exmatrikulationsbescheinigung
Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten auch keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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