Hallo,
ich beginne ab September einen zweiten Job mit 15h pro Woche und habe noch einen anderen Job mit 11h die Woche. Muss ich nun ein Teilzeitstudium beantragen? Muss nurnoch meine B.A Arbeit schreiben, werde also nächstes Semester fertig.
Lg
Katha
Hallo Katha,
Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, dass unter bestimmten Umständen ein Teilzeitstudium beantragt werden muss, d.h. Sie müssen das in keinem Fall tun. Unter bestimmten Umständen können Sie aber eine Teilzeitstudium beantragen - eine Erwerbstätigkeit in dem Umfang, den Sie beschreiben wäre ein Grund für ein Teilzeitstudium.
In den meisten Studiengängen ist es allerdings ausgeschlossen, das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, in Teilzeit zu studieren. Daher sollten Sie sich noch einmal bei dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro danach erkundigen, ob ein Teilzeitstudium im Semester der Abschlussarbeit in Ihrem Studiengang möglich ist, sofern Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten. In Ihrer Konstellation sehe ich allerdings keine Vorteile für Sie, wenn Sie ein Teilzeitstudium beantragen, da sich die Bearbeitungsfrist für die Abschlussarbeit dadurch nicht verlängert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, dass unter bestimmten Umständen ein Teilzeitstudium beantragt werden muss, d.h. Sie müssen das in keinem Fall tun. Unter bestimmten Umständen können Sie aber eine Teilzeitstudium beantragen - eine Erwerbstätigkeit in dem Umfang, den Sie beschreiben wäre ein Grund für ein Teilzeitstudium.
In den meisten Studiengängen ist es allerdings ausgeschlossen, das Semester, in dem die Abschlussarbeit geschrieben wird, in Teilzeit zu studieren. Daher sollten Sie sich noch einmal bei dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro danach erkundigen, ob ein Teilzeitstudium im Semester der Abschlussarbeit in Ihrem Studiengang möglich ist, sofern Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten. In Ihrer Konstellation sehe ich allerdings keine Vorteile für Sie, wenn Sie ein Teilzeitstudium beantragen, da sich die Bearbeitungsfrist für die Abschlussarbeit dadurch nicht verlängert.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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