Hallo,
zum Wintersemester 2018/19 habe ich für den Studiengang Bachelor of Science Molecular Life Sciences einen Zulassungbescheid erhalten.
Engegen der sofortigen Aufnahme des Studiums möchte ich jedoch erst noch einen Bundesfreiwilligendienst ableisten und dann für das Wintersemester 2019/20 eine bevorzugte Zulassung beantragen. Diesbezüglich haben sich mir folgende Fragen hinsichtlich der Gewährung auf bevorzugte Zulassung aufgetan:
• Ist es für den Antrag auf bevorzugte Zulassung zum WS 2019/20 schädlich, dass ich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Zusage für einen Platz zum Bundesfreiwilligendienst habe, oder hätte dieses bereits vor Ergehen des Zulassungbescheides (oder bis zur Immatrikulation) feststehen müssen?
• Die Mindestdauer für den Bundesfreiwilligendienst beträgt 6 Monate. Sind sechs Monate auch für den Antrag auf bevorzugte Zulassung ausreichend, oder muss der Dienst für ein ganzes Jahr abgeleistet werden? Meines Wissens nach kann das Studium im o.g. Fach ja ohnehin nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
• Muss ich bereits jetzt die für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen bei der UHH einreichen, oder ist dies dann erst zum WS 2019/2020 erforderlich?
Vorab viele Dank für die Unterstützung!
Liebe Franziska,
Für den Antrag auf bevorzugte Zulassung ist nur erforderlich, dass Sie Ihr Studium aufgrund des Dienstes nicht antreten können. Wenn der Dienst also einen Großteil des Wintersemesters 2018/19 in Anspruch nimmt, ist das ausreichend. Der Zeitpunkt der Zusage ist unerheblich und der Dienst muss auch kein volles Jahr in Anspruch nehmen - 6 Monate reichen aus.
Zum Wintersemester 2018/19 müssen Sie keine Immatrikulationsunterlagen bei der Uni Hamburg einreichen und sollten das auch nicht tun. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid aufheben und diesen dann im nächsten Jahr zur Bewerbung zusammen mit Ihrer Dienstzeitbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für den Antrag auf bevorzugte Zulassung ist nur erforderlich, dass Sie Ihr Studium aufgrund des Dienstes nicht antreten können. Wenn der Dienst also einen Großteil des Wintersemesters 2018/19 in Anspruch nimmt, ist das ausreichend. Der Zeitpunkt der Zusage ist unerheblich und der Dienst muss auch kein volles Jahr in Anspruch nehmen - 6 Monate reichen aus.
Zum Wintersemester 2018/19 müssen Sie keine Immatrikulationsunterlagen bei der Uni Hamburg einreichen und sollten das auch nicht tun. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid aufheben und diesen dann im nächsten Jahr zur Bewerbung zusammen mit Ihrer Dienstzeitbescheinigung einreichen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die so schnelle und hilfreiche Rückmeldung!
Schöne Grüße
Franziska
Schöne Grüße
Franziska