Bearbeitet Fragen über Nachrückverfahren
Sehr geehrter Herr /geehrte Frau,
Ich habe mich zum Wintersemester für den Studiengang Wirtschaftsinformatik beworben (Bewerbungsnummer:1218105) Aber leiderbekomme ich nur Ablehnungsbescheid. Davon erfahre ich Informationen zum Nachrückverfahren. Ich erwarte ,dass ich Platz bekommen werde. Ich habe einige Fragen über Nachrückverfahren.

1.Es gibt eine Warteliste.3 Bewerbungen sind noch vor mich. Bedeutets,wenn jemand nicht punklich einschreiben kann, werden wir Plätze bekommen?

2. Im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren beträgt die Frist zur Einschreibung lediglich 7 Tage. Und ich weiß ,im nächesten Semeter muss man vor 5.september einschreiben. Kann ich vor 12.September
bestimmte Resultate erfahren?

Liebe Grüße !
Ihr Yao Mo
Re: Fragen über Nachrückverfahren
Hallo Yao,

1. Das ist richtig. Wenn Bewerber/innen, die eine Zulassung erhalten haben, ihre Plätze nicht innerhalb der Frist annehmen, würden diese Plätze im Nachrückverfahren weiter vergeben. Machen Sie sich aber bitte nicht allzu große Hoffnungen. Da der Uni Hamburg bekannt ist, dass regelhaft einige Bewerber/innen ihre Plätze nicht annehmen, werden schon im Hauptverfahren immer einige Plätze mehr vergeben als eigentlich zur Verfügung stehen - das Vorgehen nennt sich "technische Überbuchung". Sollten nur wenige Bewerber/innen ihre Plätze nicht annehmen, wären also trotzdem alle vorhandenen Plätze vergeben und es würde kein Nachrückverfahren statt finden.
2. Die Frist für die Einschreibung im Nachrückverfahren ist nicht die gleiche Frist wie die Frist im Hauptverfahren - nur die Frist für das Hauptverfahren für die Masterstudiengänge endet am 05.09. Sollten Sie im Nachrückverfahren einen Platz bekommen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, in dem eine bestimmte Frist genannt ist, die dann für Sie gilt. Vorab kann ich Ihnen nicht sagen, bis wann diese Frist laufen wird, weil das davon abhängt, wann ein mögliches Nachrückverfahren beginnt. Sie sollten also regelmäßig Ihren Bewerbungsaccount darauf hin kontrollieren, ob Sie einen Bescheid erhalten haben - in diesem finden Sie dann die Für Sie gültige Frist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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