Bearbeitet Rückmeldung wegen Bachelorarbeit
Liebes Team,
ich studiere Psychologie im Bachelor und schreibe gerade meine Bachelorarbeit. Mein Abgabetermin für die Bachelorarbeit ist noch in diesem Semester, in der letzten Septemberwoche.
Ansonsten fehlt mir zum Abschluss des Bachelors noch eine Note für ein Seminar, die noch nicht in Stine eingetragen wurde.
Sollte ich mich für das kommende Wintersemester noch einmal zurückmelden oder ist das nicht nötig, weil ich ja eigentlich keine Veranstaltungen mehr besuchen muss?
Werde ich nach dem Erhalt der Bachelornote automatisch exmatrikuliert, wenn ich mich noch einmal zum Wintersemester zurückmelden würde?
Wenn ich mich zum Wintersemester noch einmal zurückmelde und im Semester (z.B. im November) exmatrikuliert werde, zählt dieses Semester dann als vollständiges Hochschulsemester?
Wenn ich mich nicht zum Wintersemester zurückmelde, kann ich auch nicht mehr auf Stine zugreifen, oder?
Vielen Dank und viele Grüße
Re: Rückmeldung wegen Bachelorarbeit
Liebe(r) Mafi2017,

Sie werden nach Erhalt des Abschlusszeugnisses automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Sie also Ihr Abschlusszeugnis vor dem 01. Oktober erhalten, werden Sie automatisch zum Ende des Sommersemesters exmatrikuliert. Wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis erst nach dem 01. Oktober erhalten, werden Sie erst zum Ende des Wintersemesters automatisch exmatrikuliert.

Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit erst in der letzten Septemberwoche abgeben, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Sie noch im aktuellen Sommersemester (also bis zum 30.09.) Ihr Abschlusszeugnis erhalten. Von daher würden Sie nach einer Rückmeldung zum Wintersemester erst am Ende des Wintersemesters automatisch exmatrikuliert.

Sie haben aber bereits vorab die Möglichkeit sich selbst zu exmatrikulieren. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie die Prüfungsleistung für das Seminar bestanden haben und nur noch die Eintragung der Note fehlt und Sie zudem sich sicher sind, dass Sie Ihre Bachelorarbeit mit dem ersten Prüfungsversich bestehen, können Sie sich bereits zum Ende des Sommersemesters selbst exmatrikulieren. Geben Sie dann bitte im Exmatrikulationsantrag als Grund „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“ an. Diese Option sollten Sie aber nur wählen, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die Bachelorarbeit im ersten Prüfungsversuch bestehen, da es organisatorisch schwierig sein kann, wenn Sie einen zweiten Prüfungsversuch benötigen und sich bereits exmatrikuliert sind. Für diese Möglichkeit sollten Sie sich (vorab) im Fachbereich beraten lassen: https://www.psy.uni-hamburg.de/de/studi ... eiten.html.

Wenn Sie sich zum Wintersemester zurückmelden, zählt dies als Hochschulsemester, auch wenn sie zum Beispiel im Dezember Ihr Abschlusszeugnis erhalten und sich dann selbst exmatrikulieren.

Vielleicht helfen Ihnen auch die Informationen zur Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html (unterer Teil).

Auch wenn Sie sich exmatrikuliert haben, wird der STiNE-Account nicht sofort gelöscht und Sie können noch eine Zeit lang auf Ihre Daten in STiNE zugreifen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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