Ich habe einen Härtefallantrag gestellt. In der Meldebestätigung die ich einreichen muss sind meine Kinder und ich eingetragen. Sie haben jedoch nicht den selben Nachnamen wie ich. Stellt das ein Problem dar?
Hallo dft,
grundsätzlich müssen Sie bei der Immatrikulation die in Ihrem Antrag vorgetragenen Härtefallgründe so belegen, dass die Richtigkeit der Gründe eindeutig nachvollziehbar ist. Haben Sie die Betreuung oder Pflege eines eigenen Kindes geltend gemacht, sind zusätzlich zu Ihrer Meldebescheinigung und der Meldebescheinigung des/der Kindes/er noch die Geburtsurkunde/n beizufügen, um nachzuweisen, dass Sie und Ihr/e Kind/er in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Freundliche Grüße
Ronald Hoffmann
grundsätzlich müssen Sie bei der Immatrikulation die in Ihrem Antrag vorgetragenen Härtefallgründe so belegen, dass die Richtigkeit der Gründe eindeutig nachvollziehbar ist. Haben Sie die Betreuung oder Pflege eines eigenen Kindes geltend gemacht, sind zusätzlich zu Ihrer Meldebescheinigung und der Meldebescheinigung des/der Kindes/er noch die Geburtsurkunde/n beizufügen, um nachzuweisen, dass Sie und Ihr/e Kind/er in einer gemeinsamen Wohnung leben.
Freundliche Grüße
Ronald Hoffmann
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
CampusCenter
Universität Hamburg
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