Bearbeitet Wechseln zum Lehramt, Beginn
Hallo,

ich studiere in Jena Anglistik und Germanistik (Bachelor of Arts) und werde damit im Frühjahr 2019 fertig sein. Im kommenden WS werde ich allerdings zusätzlich bereits in Jena ein Lehramtsstudium für Englisch und Deutsch beginnen, sozusagen parallel zu meinem BA-Abschluss. Das Lehramtsstudium möchte ich dann in Hamburg weiterführen. Ich habe bereits mit für meine Fächer zuständigen Dozenten gesprochen und laut deren Aussage würde ich bei einem Wechsel direkt in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Dazu meine Frage: kann ich dann schon im Sommersemester 2019 in Hamburg beginnen, oder erst im WS? Denn ich werde dann ja keine vollständige Neueinsteigerin sein, sondern bereits in einem höheren Semester beginnen. Oder ist ein Beginn in jedem Fall ausschließlich zum WS möglich?

Darüber hinaus habe ich gelesen, dass ein Beginn in einem höheren Semester nur dann möglich ist, wenn man einen Platz im entsprechenden Fach bekommt - was sind die Fristen für die Bewerbung, und gibt es bei Nichterhalt dann Wartesemester?

Vielen Dank im Voraus,

Louisa
Re: Wechseln zum Lehramt, Beginn
Liebe Louisa,

Den Großteil Ihrer Fragen habe ich in meiner Antwort auf Ihren vorherigen Beitrag beantwortet: viewtopic.php?f=26&t=6389&p=21109#p21120

In Bezug auf Ihre letzte Frage gibt es vermutlich in Missverständnis: Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist unabhängig von Ihrem Bewerbungsweg. Da, wie in meiner vorherigen Antwort (s.o.) erläutert, für Ihre Fächer sehr wahrscheinlich keine Plätze für höhere Fachsemester zur Verfügung stehen werden, werden Sie sich aller Wahrscheinlichkeit nach in das erste Fachsemester bewerben müssen. Bei Anrechnung von Leistungen können Sie dann aber nach der Einschreibung hochgestuft werden. Dadurch ändert sich aber nichts an den Bewerbungsfristen oder an der Wartezeit, die Sie sammeln könne, wenn Sie keinen Studienplatz erhalten.

Zur Wartezeit: Es gibt keine "Wartelisten", die geführt werden, wenn man sich für einen Studiengang bewirbt und keine Studienplatz erhält. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Wenn Sie also im Falle einer Ablehnung in Hamburg in Jena weiter studieren, sammeln Sie keine Wartezeit.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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