Guten Tag,
bei der Abgabe meines Immatrikulationsantrages musste ich die Exmatrikulationsbescheinigung nicht mit abgeben, weil die Exmatrikulation 2014 geschehen ist.
Nun meine Frage: benötigt die Universität Hamburg zu einem späteren Zeitpunkt die Exm.bescheinigung noch?
Mit freundlichem Gruß,
Mats