Einige Unis verlangen, dass man zusammen mit dem Immatrikulationsantrag eine Einschreibegebühr und den ersten Semesterbeitrag bezahlt.
Ist es richtig, dass dies bei der Uni Hamburg nicht zutrifft, dass ich erst mit dem Semesterbeginn den ersten Semesterbeitrag bezahlen muss?
Vielen Dank im Voraus
Lea
Liebe Lea,
wenn Sie Ihren Immatrikulationsantrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht haben, werden Sie zunächst vorläufig eingeschrieben und Sie erhalten den Zugang zu Ihrem Studierendenaccount (STiNE), sowie vorläufige Semesterunterlagen. In Ihrem Studierendenaccount finden Sie dann unter "Dokumente" einen Online-Zahlträger für den Semesterbeitrag. Erst wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und alle zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie endgültig in den Studiengang Pharmazie eingeschrieben und Sie erhalten Ihre endgültigen Semesterunterlagen (ink. Semestertiket). Zudem erhalten Sie erst dann in Ihrem Studierendenaccount Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Sie finden sicherheitshalber eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen für den Studiengang Pharmazie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf. Die farblich markierten Unterlagen müssen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen. Die anderen Unterlagen können Sie nachreichen.
Es ist also okay, wenn Sie jetzt noch nicht den Semesterbeitrag überweisen, aber es sollte in Ihrem Interesse liegen, den Semesterbeitrag rasch zu überweisen und mögliche Nachreichungen abzugeben. Denn Ihr vorläufiges Semesterticket für den Hamburger Verkehrsverbund HVV, ist nur bis Ende Oktober gültig und wenn Sie zu spät überweisen, kann dann nicht sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig das reguläre Semesterticket erhalten. Auch benötigen Sie zum Beispiel für ein mögliches BAföG den Nachweis, dass Sie an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst, wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und mögliche Nachreichungen abgegeben haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie Ihren Immatrikulationsantrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht haben, werden Sie zunächst vorläufig eingeschrieben und Sie erhalten den Zugang zu Ihrem Studierendenaccount (STiNE), sowie vorläufige Semesterunterlagen. In Ihrem Studierendenaccount finden Sie dann unter "Dokumente" einen Online-Zahlträger für den Semesterbeitrag. Erst wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und alle zur Immatrikulation notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, werden Sie endgültig in den Studiengang Pharmazie eingeschrieben und Sie erhalten Ihre endgültigen Semesterunterlagen (ink. Semestertiket). Zudem erhalten Sie erst dann in Ihrem Studierendenaccount Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Sie finden sicherheitshalber eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen für den Studiengang Pharmazie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf. Die farblich markierten Unterlagen müssen Sie innerhalb der Immatrikulationsfrist einreichen. Die anderen Unterlagen können Sie nachreichen.
Es ist also okay, wenn Sie jetzt noch nicht den Semesterbeitrag überweisen, aber es sollte in Ihrem Interesse liegen, den Semesterbeitrag rasch zu überweisen und mögliche Nachreichungen abzugeben. Denn Ihr vorläufiges Semesterticket für den Hamburger Verkehrsverbund HVV, ist nur bis Ende Oktober gültig und wenn Sie zu spät überweisen, kann dann nicht sichergestellt werden, dass Sie rechtzeitig das reguläre Semesterticket erhalten. Auch benötigen Sie zum Beispiel für ein mögliches BAföG den Nachweis, dass Sie an der Uni Hamburg immatrikuliert sind. Die Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie aber erst, wenn Sie den Semesterbeitrag überwiesen haben und mögliche Nachreichungen abgegeben haben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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