Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich für den Mastwr Of Ed. Beworben und habe auch die Zulassung zunächst erhalten. Soweit habe ich alle einzureichenden Unterlagen vollständig. Wie ZB das ToR, das Formular zur Vergleichbarkeit des KMK Typs und Anmeldung der BA bis zum 15.07.
Ich bin mir bloß bzgl des Praktikums mir nicht ganz sicher. Ich habe an meiner Uni die Option, weil ich im Profil Lehramt Studiere, ein Berufsfeldpraktikum (Einblick in pädagogische und didaktische Arbeit) oder ein Orientierungspraktikum (Schulpraktikum) zu machen.
Ich habe ein 6 wöchiges Vollzeitpraktikum Am Kinderforum Hamburg gemacht, also mich für ein Berufsfeldpraktikum gemacht.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob seitens der Uni Hamburg ein Schulpraktikum zur Einschreibung Pflicht ist, oder ob das Berufsfeldpraktikum ebenso "anerkannt" wird.
Wenn das Berufsfeldpraktikum nicht vergleichbar mit dem Schulpraktikum ist, habe ich dann die Möglichkeit das Schulpraktikum nachzuholen?
Zur Info: ich befinde mich in der Endphase meines BA und werde das BA Zeugnis erst zum Ende des ersten Master Semesters einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Alata
Liebe(r) Alata,
Sie finden eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen für den Masterlehramtsstudiengang unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf. Die farblich markierten Unterlagen/Nachweise müssen bereits zur Immatrikulation eingereicht werden, mögliche andere Unterlagen/Nachweise können nachgereicht werden.
Der Nachweis der Schulpraktika ist in der Checkliste farblich markiert, also muss er zur Immatrikulation eingereicht werden. Daraus folgt, dass möglicherweise fehlende Schulpraktika nicht nachgeholt werden kann.
Ob Ihr Nachweis Ihrer Berufsfeldpraktika ausreichend ist, wird das Team Bewerbung und Zulassung prüfen und entscheiden, sobald Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen mit dem Nachweis eingereicht haben. Reichen Sie auf jeden Fall Ihre Immatrikulationsunterlagen und den Nachweis der Praktika fristgerecht ein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Sie finden eine Checkliste der zur Immatrikulation einzureichenden Unterlagen für den Masterlehramtsstudiengang unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf. Die farblich markierten Unterlagen/Nachweise müssen bereits zur Immatrikulation eingereicht werden, mögliche andere Unterlagen/Nachweise können nachgereicht werden.
Der Nachweis der Schulpraktika ist in der Checkliste farblich markiert, also muss er zur Immatrikulation eingereicht werden. Daraus folgt, dass möglicherweise fehlende Schulpraktika nicht nachgeholt werden kann.
Ob Ihr Nachweis Ihrer Berufsfeldpraktika ausreichend ist, wird das Team Bewerbung und Zulassung prüfen und entscheiden, sobald Sie Ihre Immatrikulationsunterlagen mit dem Nachweis eingereicht haben. Reichen Sie auf jeden Fall Ihre Immatrikulationsunterlagen und den Nachweis der Praktika fristgerecht ein.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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