Bearbeitet Immatrikulation falsch gemacht
Hallo,

ich habe meine Unterlagen zur Immatrikulation abgegeben und warte nun auf eine Rückmeldung. Da ich bis jetzt keine Rückmeldung bekommen habe und mir Sorgen gemacht habe, habe ich nochmal überlegt, ob ich alles richtig gemacht habe und mir ist aufgefallen, dass mein kopiertes Zeugnis nur auf der letzten Seite einen beglaubigten Siegel hatte wo auch noch in Klammern stand (4Seiten).

Also dass alle 4 Seiten zur Beglaubigung dazu gehören, aber jetzt lese ich überall, dass ich alle Seiten hätte beglaubigen müssen. Werde ich jetzt nicht mehr Immatrikuliert? Kann ich noch irgendwas machen? :(
Re: Immatrikulation falsch gemacht
Hallo Lana,

Ihre Unterlagen sind an der Uni Hamburg eingegangen und Sie sollten eine Eingangsbestätigung für Ihre Unterlagen per E-Mail erhalten haben. Sollten Sie diese nicht erhalten haben, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner. Eine inkorrekte Beglaubigung gefährdet Ihre Einschreibung nicht - sollte die Beglaubigung nicht korrekt sein, können Sie eine korrekte Beglaubigung nachreichen und würden dazu auch noch einmal aufgefordert - es besteht also kein Grund zur Sorge.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation falsch gemacht
Hallo Frau Schelling,

danke für die Antwort.
Also würde ich auch so meine vorläufigen Semesterunterlagen bekommen? Obwohl ich falsch beglaubigt habe? Und noch eine Frage falls ich nicht immatrikuliert werde kriege ich da eine Nachricht? Oder wie macht sich das bemerkbar?


MfG
Re: Immatrikulation falsch gemacht
Hallo Lana,

Die vorläufigen Semesterunterlagen erhalten Sie trotz einer fehlerhaften Beglaubigung, sofern Sie alle in der folgenden Checkliste farblich markierten Unterlagen eingereicht haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-eu.pdf Sie werden auch trotzdem vorläufig eingeschrieben. Allerdings werden Sie erst dann endgültig eingeschrieben und Sie erhalten auch die endgültigen Semesterunterlagen erst dann, wenn eine korrekte Beglaubigung vorliegt. Sollte die Beglaubigung nicht ausreichen, würden Sie darüber ca. Anfang Oktober benachrichtigt, so dass Sie die Beglaubigung noch rechtzeitig nachreichen können, um Ihre endgültigen Semesterunterlagen mit Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen zu erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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