Bearbeitet Ablehnungsbescheid Master Medienwissenschaften
Guten Tag,

Ich habe eine Frage: Ich habe vor ungefähr zwei Wochen einen Zulassungsbescheid für den Master Medienwissenschaften erhalten. Am vergangenen Mittwoch habe ich dann meine Unterlagen abgegeben um mich einzuschreiben. Am nächsten Tag bekam ich eine Email in der mir mitgeteilt wurde, dass ich bedauerlicherweise nicht eingeschrieben werden konnte und abgelehnt bin. Das würde damit zusammenhängen, dass ich meinen Bachelor nicht in einem Fach mit ausreichender Vergleichbarkeit abgeschlossen hätte. Ich bin jetzt aber ein wenig irritiert und auch ein wenig enttäuscht . Auf welcher Basis wird denn in dem Online-Verfahren ausgewählt wer zugelassen wird wenn man danach doch einen Ablehnungsbescheid bekommt? Ich habe bei der Online-Bewerbung ja bereits angegeben in welchem Fach ich meinen Bachelor gemacht habe. Das ist jetzt besonders ärgerlich, weil ich für den Platz an der Uni Hamburg andere Bewerbungsfristen verstreichen ließ. Ich bitte um Aufklärung und Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Potz
Re: Ablehnungsbescheid Master Medienwissenschaften
Lieber Herr Potz,

Da das Bewerbungsverfahren für den Masterstudiengang Medienwissenschaft ein papierloses Verfahren ist, wird die Auswahl der Bewerber/innen auf der Basis der Angaben in der Online-Bewerbung getroffen. Hinsichtlich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ist hier nicht die Angabe des Abschlusses in den Angaben zum Erststudium relevant, sondern die Bestätigung der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, die Sie in einem späteren Abschnitt des Formulars abgeben. Dazu setzen Sie in der Online-Bewerbung ein Häkchen hinter der Angabe "Mein Studienabschluss ist im Positivkatalog enthalten und eindeutig vergleichbar". Diese Angabe haben Sie, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, gemacht, da bei fehlender Bestätigung der Vergleichbarkeit direkt bei Prüfung der Bewerbungen eine formale Ablehnung durch das System erfolgt. Ihre Rücknahme der Zulassung jetzt erklärt sich also aus der Überprüfung Ihrer Unterlagen im Rahmen der Einschreibung, die ergeben hat, dass Ihre Zulassung unrechtmäßig erfolgt ist, weil Sie bei der Bewerbung eine Falschangabe gemacht haben. Dass diese Angabe nicht richtig ist, hätten Sie bei der Bewerbung wissen müssen, da Ihnen der Positivkatalog in den Bewerbungsinformationen für den Studiengang in der Online-Bewerbung zur Verfügung stand.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.

Sollten Sie Bedarf an Beratung hinsichtlich Ihrer weiteren Planung haben, können Sie gern die offene Sprechstunde der Zentralen Studienberatung nutzen:
Montag bis Mittwoch 10 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 16 Uhr
Die Beratung findet in der Alsterterrasse 1, 20354 Hamburg im Campus-Center (3.Stock) statt. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Während der gleichen Zeiten können Sie unsere Studienberater/innen auch telefonisch unter 040/42838 7000 erreichen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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