Bearbeitet Immatrikulationsantrag, Frage zu Punkt 8 (Prüfungen)
Hallo!
Ich habe bereits vorher angefangen Technologie- und Managementorientierte Betriebwirtschaftslehrezu studieren, musste dort von festgelegten 4 Prüfungen 3 bestehen, welches ich nicht geschafft habe und somit exmatrikuliert wurde
Im Immatrikulationsantrag ist das unter C anzugeben oder?
Wirkt sich das auf meine Zulassung zu Zahnmedizin aus? Eigentlich nicht da es ja ein komplett anderes Themengebiet ist oder?
Vielen Dank für eure Antwort! :)
Re: Immatrikulationsantrag, Frage zu Punkt 8 (Prüfungen)
Liebe Maike,

Die endgültig nicht bestandene Prüfung müssen Sie dort angeben. Sie werden dann zur Überprüfung kontaktiert. Ich gehe aber genauso wie Sie eher davon aus, dass diese nicht bestandene Prüfung kein Problem für Ihre Einschreibung darstellt. Geprüft werden muss dies trotzdem in jedem Fall.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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