Bearbeitet Semesterbeitrag
Guten Tag,

ich befinde mich derzeit noch im 8. Bachelorsemester und habe bereits eine Zulassung für das WS 18/19 für den Masterstudiengang Lehramt an beruflichen Schulen erhalten. Mein Immatrikulationsantrag ist dort fristgerecht eingegangen. Allerdings bin ich noch nicht für den Master immatrikuliert worden, habe aber in der letzten Woche schon den Semesterbeitrag gezahlt, da der Zahlträger schon in Stine unter Dokumente zu finden war. Nun habe ich eine neue Semesterbescheinigung erhalten. Diese läuft allerdings immer noch über meine Bachelor-Immatrikulation. Jetzt habe ich die sorge, dass nach der Vollendung der Masterimmatrikulation erneut nach dem Semesterbeitrag gefordert wird. Selbstverständlich möchte ich diesen nicht 2 mal zahlen müssen. Wird der bezahlte Semesterbeitrag dann für den Master übernommen, sodass ich nach Immatrikulation noch mal die Semesterbescheinigung für den Master erhalte, da ich ja schon gezahlt habe?
Re: Semesterbeitrag
Liebe Jenny,

Sie müssen sich keine Sorgen machen, der Semesterbeitrag hängt an der Matrikelnummer, nicht am Studiengang, und muss nur einmal überwiesen werden.

Sobald Sie Ihr Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die endgültige Umschreibung in den Masterstudiengang und Sie erhalten aktualisierte Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) in Ihrem STiNE-Account.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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