Hallo,
ich werde meine Masterarbeit im Studiengang M.Sc. Mathematics noch in diesem Semester abgeben, also habe ich mich entsprechend nicht zurückgemeldet. Ein zu dem Modul "Masterarbeit" verbindlichen Vortrag werde ich erst im Oktober halten. Das stellt laut Studienbüro kein Problem da, obwohl ich dann nicht mehr eingeschrieben bin. Sehen Sie das ähnlich?
Meine Fragen an Sie:
Wann wird man bei Nichtüberweisung des Semesterbeitrages automatisch exmatrikuliert und erhält man auch automatisch eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung? Welches Datum würde auf dieser stehen? Kann man diesen Vorgang beschleunigen indem man bspw. im Laufe des Oktobers (wenn der Vortrag bestanden ist) einen Antrag auf Exmatrikulation stellt? Welches Datum würde in diesem Fall auf der Bescheinigung stehen, tagesaktuell macht ka wenig Sinn, wenn ich ja eigentlich seit dem 1.10. exmatrikuliert bin, da der Beitrag nicht gezahlt wurde.
Sollte ich den Vortrag nicht bestehen, kann ich mich dann via "verspätete Rückmeldung" erneut immatrikulieren? Bis wann wäre dies möglich?
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße
PLS
Hallo PLS,
Der Auskunft des Studienbüros schließen wir uns an.
Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht überweisen, werden Sie in den ersten Semesterwochen automatisch exmatrikuliert - auf der Exmatrikulationsbescheinigung ist dann entsprechend die fehlende Rückmeldung als Grund der Exmatrikulation vermerkt. Als Datum ist der Exmatrikulation ist der 30.09. genannt. Dann nachträglich noch im Wintersemester einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, ist in der Tat nicht sinnvoll, da Sie ja schon exmatrikuliert sind. Der Antrag wäre nur sinnvoll, wenn Sie sich vorher zurück gemeldet hätten.
Eine verspätete Rückmeldung ist bis zum Ende des Semesters, zu dem Sie sich nicht zurückgemeldet haben, also in Ihrem Fall bis zum 31.03.2019 möglich. Die verspätete Rückmeldung ist allerdings gebührenpflichtig - die Gebühren steigen abhängig vom Datum der Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Auskunft des Studienbüros schließen wir uns an.
Wenn Sie den Semesterbeitrag nicht überweisen, werden Sie in den ersten Semesterwochen automatisch exmatrikuliert - auf der Exmatrikulationsbescheinigung ist dann entsprechend die fehlende Rückmeldung als Grund der Exmatrikulation vermerkt. Als Datum ist der Exmatrikulation ist der 30.09. genannt. Dann nachträglich noch im Wintersemester einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen, ist in der Tat nicht sinnvoll, da Sie ja schon exmatrikuliert sind. Der Antrag wäre nur sinnvoll, wenn Sie sich vorher zurück gemeldet hätten.
Eine verspätete Rückmeldung ist bis zum Ende des Semesters, zu dem Sie sich nicht zurückgemeldet haben, also in Ihrem Fall bis zum 31.03.2019 möglich. Die verspätete Rückmeldung ist allerdings gebührenpflichtig - die Gebühren steigen abhängig vom Datum der Rückmeldung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo Frau Schelling und vielen Dank für die Antwort,
wie wird mir die Exmatrikulationsbescheinigung denn zukommen? Per Post?
Welches Datum steht als Datum der Abschlussprüfung auf dem Abschlusszeugnis - das der Abgabe der Masterarbeit oder das Datum des Vortrags? Falls letzteres: Ist es ebenfalls unproblematisch falls das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung vor dem Datum der Abschlussprüfung (Vortrag im Oktober) liegt?
Beste Grüße
PLS
wie wird mir die Exmatrikulationsbescheinigung denn zukommen? Per Post?
Welches Datum steht als Datum der Abschlussprüfung auf dem Abschlusszeugnis - das der Abgabe der Masterarbeit oder das Datum des Vortrags? Falls letzteres: Ist es ebenfalls unproblematisch falls das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung vor dem Datum der Abschlussprüfung (Vortrag im Oktober) liegt?
Beste Grüße
PLS
Hallo PLS,
Die Bescheinigung erhalten Sie in Ihrem STiNE-Account.
Bezüglich des Datums auf dem Abschlusszeugnis müssen Sie noch einmal beim Studienbüro nachfragen - in der Regel ist dort das Datum der letzten Prüfung vermerkt, d.h. in Ihrem Fall das Datum des Vortrags.
Ich sehe keine Probleme in dem Fall, dass das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung vor dem Datum der letzten Prüfung auf dem Zeugnis liegt. Wenn Sie mir den konkreten Kontext schildern, in dem Sie in diesem Zusammenhang Probleme befürchten, kann ich Ihnen dazu aber ggf. noch mehr Informationen geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Bescheinigung erhalten Sie in Ihrem STiNE-Account.
Bezüglich des Datums auf dem Abschlusszeugnis müssen Sie noch einmal beim Studienbüro nachfragen - in der Regel ist dort das Datum der letzten Prüfung vermerkt, d.h. in Ihrem Fall das Datum des Vortrags.
Ich sehe keine Probleme in dem Fall, dass das Datum auf der Exmatrikulationsbescheinigung vor dem Datum der letzten Prüfung auf dem Zeugnis liegt. Wenn Sie mir den konkreten Kontext schildern, in dem Sie in diesem Zusammenhang Probleme befürchten, kann ich Ihnen dazu aber ggf. noch mehr Informationen geben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Hallo zusammen,
aus einer ähnlichen Situation heraus wäre nun auch meine Frage, wann mir die Exmatrikulationsbescheingung in STINE zur Verfügung gestellt wird, wenn ich mich zum aktuellen Wintersemester nicht zurückgemeldet habe.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir die Bescheinigung unter "Studium" -> "Dokumente" zur Verfügung gestellt wird?
Vielen Dank für die Antwort schon jetzt!
Freundliche Grüße
Asmus Behn
aus einer ähnlichen Situation heraus wäre nun auch meine Frage, wann mir die Exmatrikulationsbescheingung in STINE zur Verfügung gestellt wird, wenn ich mich zum aktuellen Wintersemester nicht zurückgemeldet habe.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass mir die Bescheinigung unter "Studium" -> "Dokumente" zur Verfügung gestellt wird?
Vielen Dank für die Antwort schon jetzt!
Freundliche Grüße
Asmus Behn
Lieber Herr Behn,
Das ist richtig. Einen genauen Zeitpunkt für die Bereitstellung der Bescheinigung können wir Ihnen nicht nennen - Sie sollte ca. Mitte - Ende Oktober zur Verfügung stehen. Wenn Sie die Bescheinigung früher benötigen, können Sie aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation stellen: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Wenn Sie den Antrag vor Ort im Campus-Center zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten einreichen, können Sie die Bescheinigung gleich mitnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist richtig. Einen genauen Zeitpunkt für die Bereitstellung der Bescheinigung können wir Ihnen nicht nennen - Sie sollte ca. Mitte - Ende Oktober zur Verfügung stehen. Wenn Sie die Bescheinigung früher benötigen, können Sie aber auch einen Antrag auf Exmatrikulation stellen: https://www.uni-hamburg.de/exmatrikulation Wenn Sie den Antrag vor Ort im Campus-Center zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten einreichen, können Sie die Bescheinigung gleich mitnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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