Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne wissen, ob zur Immatrikulation für den Master in Psychologie ein Sprachnachweis erbracht werden muss. In den Zugangsvoraussetzungen ist von einem B2 Niveau in Englisch die Rede, welches u.a. durch mindestens 6 Jahre Schulunterricht nachgewiesen werden kann. In der Checkliste für die Immatrikulation ist davon jedoch nicht die Rede.
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es bei dem Transcript of Records, welches eingereicht werden soll, ausreicht, die Version zu nehmen, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung vorlag oder ob es sich um eine aktuellere Version handeln muss.
Freundliche Grüße
Liebe Ratsuchende/r,
es ist richtig, dass Sie für den Master Psychologie die von Ihnen genannten Sprachnachweise einreichen müssen. Zur Immatrikulation, sofern sie Ihnen vorliegen. Spätestens bis zum 1. Oktober.
Das Transcript of Records sollte von dem Zeitpunkt der Bewerbung sein, damit die angegebenen Noten übereinstimmen.
Einen guten Start für Sie im Studium!
Freundliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
es ist richtig, dass Sie für den Master Psychologie die von Ihnen genannten Sprachnachweise einreichen müssen. Zur Immatrikulation, sofern sie Ihnen vorliegen. Spätestens bis zum 1. Oktober.
Das Transcript of Records sollte von dem Zeitpunkt der Bewerbung sein, damit die angegebenen Noten übereinstimmen.
Einen guten Start für Sie im Studium!
Freundliche Grüße
Ihr Team Studienberatung
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus Center
Universität Hamburg
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