Liebes Campus-Team,
da ich mein Bachelorzeugnis noch nicht vorweisen kann, bin ich für das WiSe18/19 bedingt für einen Master Studiengang an der Uni Hamburg zugelassen.
Nun betrifft meine Frage die Anmeldung meiner Bachelorarbeit. Ist es erforderlich, dass ich meine Bachelorarbeit noch im laufenden Semester (SoSe 18/ bis zum 30.09.) an meiner aktuellen Uni anmelde oder stellt es auch kein Problem dar, wenn ich diese erst beispielsweise im Oktober, also im WiSe18/19 anmelde, obgleich da schon der Master an der Uni Hamburg beginnt. Ich würde in jedem Fall das Bachelorzeugnis vor dem 31.03. nachreichen. Ist das Anmeldedatum insofern erheblich?
Und ist es mir generell noch erlaubt im WiSe18/19 Leistungen an meiner aktuellen Uni abzulegen, auch wenn ich bereits bei Ihnen im Master eingeschrieben bin?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo dws,
Sie können die Bachelorarbeit auch erst im Wintersemester anmelden - das stellt kein Problem dar. Auch das erbringen von Leistungen an Ihrer vorherigen Hochschule im Wintersemester 2018/19 ist unproblematisch. Wichtig ist nur, dass Sie bis zum 31.03.2019 nachweisen können, dass Ihr Bachelorstudium abgeschlossen ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können die Bachelorarbeit auch erst im Wintersemester anmelden - das stellt kein Problem dar. Auch das erbringen von Leistungen an Ihrer vorherigen Hochschule im Wintersemester 2018/19 ist unproblematisch. Wichtig ist nur, dass Sie bis zum 31.03.2019 nachweisen können, dass Ihr Bachelorstudium abgeschlossen ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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