Hallo Campus-Center Team,
ich habe eine Frage bzgl. der Modulfristen im Studiengang Master BWL:
Ich komme im WS 2018/19 ins 5. FS und kann mich in StiNe nicht für 2 Schwerpunktmodule (Schwerpunkt Finanzen und Versicherungen) anmelden, die ich wiederholen muss. Unter den Kommilitonen geht das Gerücht um, dass man jedes Modul innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Anmeldung bestehen muss, aber davon steht nichts in der Prüfungs- und Studienordnung. Ich hatte die beiden Module bereits im 1. FS und 3. FS angemeldet, jedoch nicht an den Klausuren teilgenommen. Ich ging davon aus, dass wir im Master BWL nur die Auflage haben, alle Module innerhalb von höchstens 6 Semestern abzuschließen und als Bedingung für eine Modulfristverlängerung nach dem 4. FS für mindestens 15 Module angemeldet sein zu müssen. Daher hatte ich mich in jedem Semester immer für mehr Module angemeldet als ich tatsächlich absolviert habe - auch im 1. FS, in welchem ich parallel noch im Bachelor eingeschrieben war und daher noch keine Master-Klausuren mitgeschrieben habe.
Wenn ich mich jetzt nicht für die noch ausstehenden Schwerpunktmodule anmelden kann, wäre ein Studienabschluss ja de facto gar nicht mehr möglich... Hätte ich von so einer Regelung gewusst, hätte ich natürlich weniger Module angemeldet, v.a. nicht im 1. FS. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Viele Grüße