Bearbeitet Master: Nachreichen Exmatrikulationsbescheid
Liebes Campus Team,

ich fange zum WiSe 18/19 mit meinem Master in Psychologie an. Da mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt und ich es ja spätestens bis zum 30.03.2019 abgeben kann, wollte ich fragen, bis wann ich spätestens meine Exmatrikulationsbescheinigung abgegeben haben muss, weil die vorläufigen Semesterunterlagen ja Ende Oktober abzulaufen scheinen.

Beste Grüße

Linnea
Re: Master: Nachreichen Exmatrikulationsbescheid
Liebe Linnea,

Beim Übergang vom Bachelor zum Master kann die Exmatrikulationsbescheinigung zusammen mit dem Bachelorzeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemester nachgereicht werden. Sie erhalten in dem Fall trotz Fehlens der Exmatrikulationsbescheinigung endgültige Semesterunterlagen, da beim Übergang vom Bachelor zum Master eine parallele Immatrikulation an zwei Hochschulen von bis zu einem Semester erlaubt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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