Bearbeitet Anerkennung Erziehungswissenschaftlerin für Lehramt
Hallo,
ich bin schon lange mit meinem Studium der Erzeihungswissenschaft fertig, arbeite seit vielen Jahren als Dipl. Pädagogin in verschiedenen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Inzwischen bin ich an einer Grudnschule tätig und merke, wie sehr mich die Arbeit dort begeistert. ich spiele mit dem Gedanken, doch noch ins Lehramt zu gehen. Da ja nun auch noch großer Lehrermangel herrscht.... Gibt es die Möglichkeit zum Quereinstieg an Grundschulen? Wenn ich noch mal regulär auf Lehramt studieren würde (Grundschule), was würde mir angerechnet von meinem Studium der Erziehungswissenschaft (noch alter Studiengang auf Diplom), was und wie lange müsste ich noch mal studieren?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Re: Anerkennung Erziehungswissenschaftlerin für Lehramt
Hallo tamara,

Um als reguläre Lehrerin an Grundschulen arbeiten zu können, müssen Sie in der Tat noch einmal auf Lehramt studieren - an der Uni Hamburg müssen Sie dazu den Studiengang Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I studieren: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... ufe-i.html

Auf der Basis der Informationen, die Sie mir geben, kann ich nur eine sehr grobe Schätzung zur voraussichtlichen Dauer Ihres Studiums abgeben.

Zunächst hängt dies davon ab, wie viel aus Ihrem vorherigen Studium Ihnen für den erziehungswissenschaftlichen Teil des Studiums angerechnet wird. Diese Frage können wir Ihnen nicht beantworten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Diesbezügliche Kontaktdaten finden Sie in der folgenden Liste (unter Erziehungswissenschaft in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten.

Sofern man davon ausgeht, dass Ihnen in großem Umfang Leistungen sowie Ihre Diplomarbeit anerkannt würden, müssten Sie nur noch zwei Unterrichtsfächer studieren und eine Bachelor- bzw. Masterarbeit (je nachdem, für welche Arbeit Sie Ihre Diplomarbeit anerkennen lassen) schreiben. Die Unterrichtsfächer umfassen im Bachelorstudium jeweils 45, im Masterstudium jeweils 20 Leistungspunkte. Dazu käme ein Abschlussmodul im Umfang von 10 - 20 Leistungspunkten. Sehr wahrscheinlich müssen Sie auch im Masterstudiengang trotz Ihrer Praxiserfahrung das Kernpraktikum absolvieren, das ebenfalls 30 Leistungspunkte umfasst. So ergäben sich bei maximaler Anrechnung 140 - 180 Leistungspunkte, die Sie noch erbringen müssten. Für ein Vollzeitstudium rechnet man durchschnittlich 30 LP pro Semester, d.h. rein rechnerisch ergäbe sich, wenn Sie in Vollzeit studieren, eine Studiendauer von 5 - 6 Semestern. Aufgrund der Verteilung der Module in den Lehramtsstudiengängen, die darauf ausgelegt ist, dass vollständige Lehramtsstudiengänge absolviert werden, ist allerdings nicht sichergestellt, dass Sie vollkommen ohne „Leerlauf“ studieren können. Weiterhin können Sie sich für das Masterstudium immer nur zum Wintersemester bewerben, wodurch zusätzlicher Leerlauf zustande kommen kann. Daher kann meine Rechnung auch zu optimistisch sein.

Hinsichtlich der Möglichkeit eines Quereinstiegs ohne ein vorhergehendes weiteres Studium müssen Sie sich bei der Behörde für Schule und Berufsbildung erkundigen: https://www.hamburg.de/bsb/vorbereitung ... ngsdienst/ In der Regel ist ein Quereinstieg aber nur nach einem Fachstudium möglich: https://www.hamburg.de/contentblob/1111 ... i-2018.pdf

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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