Guten Abend zusammen,
vor einigen Wochen habe ich meine Disputation erfolgreich bestanden, die Doktorarbeit
muss "nur noch" veröffentlicht werden. Daher die Frage, ob ich nach der bestandenen Disputation
noch eingeschrieben sein muss, ich evtl. automatisch exmatrikuliert werde oder dazu einen
Antrag einreichen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas
Lieber Andreas,
Für die Veröffentlichung müssen Sie nicht eingeschrieben sein, Sie können sich also exmatrikulieren. Zum Ende des Semesters, in dem sie Ihr Zeugnis erhalten, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Falls Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben, können Sie also entscheiden, ob Sie für das kommende Semester noch eingeschrieben bleiben möchten oder nicht. Wenn Sie eingeschrieben bleiben möchten, sollten Sie sich noch einmal zurückmelden. Wenn Sie nicht eingeschrieben bleiben möchten, sollten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das tun Sie über STiNE. Als Grund geben Sie "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Veröffentlichung müssen Sie nicht eingeschrieben sein, Sie können sich also exmatrikulieren. Zum Ende des Semesters, in dem sie Ihr Zeugnis erhalten, werden Sie automatisch exmatrikuliert. Falls Sie Ihr Zeugnis noch nicht erhalten haben, können Sie also entscheiden, ob Sie für das kommende Semester noch eingeschrieben bleiben möchten oder nicht. Wenn Sie eingeschrieben bleiben möchten, sollten Sie sich noch einmal zurückmelden. Wenn Sie nicht eingeschrieben bleiben möchten, sollten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das tun Sie über STiNE. Als Grund geben Sie "Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe" an.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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