Hallo
Zuletzt geändert von Robin.broksch@web.de am So 18. Mai 2025, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Robin.broksch,
Das ist leider nicht möglich. Alle Nachweise, die zur Sporteignungsprüfung erforderlich sind, müssen bei der Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist leider nicht möglich. Alle Nachweise, die zur Sporteignungsprüfung erforderlich sind, müssen bei der Immatrikulation eingereicht werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
Den Termin des Abschlusses habe ich schon, gibt es keine Möglichkeit einen Aufschub zu beantragen?
Herr Vennebusch hat dies mir vorgeschlagen, ich solle aber bei Ihnen nach Haken...
Den Termin des Abschlusses habe ich schon, gibt es keine Möglichkeit einen Aufschub zu beantragen?
Herr Vennebusch hat dies mir vorgeschlagen, ich solle aber bei Ihnen nach Haken...
Steht denn schon fest an welchem Datum die Unterlagen bei Ihnen vorliegen müssen?
Lieber Robin.broksch,
Wenn Sie im Hauptverfahren zugelassen werden, müssen Sie die Unterlagen bis spätestens zum 26.08.2015 einreichen. Sollten Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, kann der Termin später liegen. Die Möglichkeit einen Antrag auf Aufschub zu stellen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie im Hauptverfahren zugelassen werden, müssen Sie die Unterlagen bis spätestens zum 26.08.2015 einreichen. Sollten Sie im Nachrückverfahren zugelassen werden, kann der Termin später liegen. Die Möglichkeit einen Antrag auf Aufschub zu stellen gibt es nicht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Lieber Robin.broksch,
Hinsichtlich Ihrer Frage gibt es eine neue Information: Da das Problem, dass der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) aufgrund der Prüfungstermine nicht rechtzeitig zur Immatrikulation erworben werden kann, einige Bewerber/innen betrifft, gilt in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung bezüglich dieses Nachweises: Kann der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) nicht rechtzeitig eingereicht werden, weil die Prüfung erst im September stattfindet, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf Ihrem Immatrikulationsantrag und reichen Sie den Nachweis so bald wie möglich nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hinsichtlich Ihrer Frage gibt es eine neue Information: Da das Problem, dass der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) aufgrund der Prüfungstermine nicht rechtzeitig zur Immatrikulation erworben werden kann, einige Bewerber/innen betrifft, gilt in diesem Jahr eine Ausnahmeregelung bezüglich dieses Nachweises: Kann der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) nicht rechtzeitig eingereicht werden, weil die Prüfung erst im September stattfindet, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf Ihrem Immatrikulationsantrag und reichen Sie den Nachweis so bald wie möglich nach.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Liebe Frau Schelling,
Danke für Ihre Antwort, allerdings lese ich es erst jetzt und habe das Abzeichen in Silber in einem Intensivkurs bestanden!
Für mich gilt also abwarten, oder soll/kann ich die Unterlagen trotzdem zum 26.08 einreichen?
Lg Robin Broksch
Danke für Ihre Antwort, allerdings lese ich es erst jetzt und habe das Abzeichen in Silber in einem Intensivkurs bestanden!
Für mich gilt also abwarten, oder soll/kann ich die Unterlagen trotzdem zum 26.08 einreichen?
Lg Robin Broksch
Zuletzt geändert von Robin.broksch@web.de am So 18. Mai 2025, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Robin.broksch,
Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie jetzt keine Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen, da es nicht sicher ist, dass Sie noch über das Nachrückverfahren zugelassen werden. Sollten Sie im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Bescheids Ihre Unterlagen einreichen. Kontrollieren Sie daher in den kommenden Wochen regelmäßig Ihr Bewerberaccount!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wenn Sie abgelehnt wurden, sollten Sie jetzt keine Unterlagen an der Uni Hamburg einreichen, da es nicht sicher ist, dass Sie noch über das Nachrückverfahren zugelassen werden. Sollten Sie im Nachrückverfahren eine Zulassung erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Bescheids Ihre Unterlagen einreichen. Kontrollieren Sie daher in den kommenden Wochen regelmäßig Ihr Bewerberaccount!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Liebe Frau Schelling,
Danke für Ihre Antwort.
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Zuletzt geändert von Robin.broksch@web.de am So 18. Mai 2025, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Lieber Robin.broksch,
Ihre letzte Frage wurde hier im Forum bereits beantwortet: viewtopic.php?f=49&t=789
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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