Bearbeitet Ohne Bescheinigung arbeiten
Hallo,

ich möchte als Werkstudentin arbeiten gehen. Arbeitsplatz hätte ich auch schon. Dürfte ich ab heute als Werkstudentin arbeiten, ohne die Immatrikulationsbescheinigung bereits bekommen zu haben? Oder gelte ich erst mit Erhalt der Bescheinigung offiziell als Studentin?

Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung und schonmal danke im Voraus!
Re: Ohne Bescheinigung arbeiten
Hallo Niv,

Sie sind, sofern Sie alle Unterlagen zur Immatrikulation vollständig eingereicht haben und den Semesterbeitrag gezahlt haben, zum 01.10. offiziell immatrikuliert, auch wenn Sie noch keine Semesterbescheinigung erhalten haben.

Ob Sie auch ohne den Nachweis Ihrer Immatrikulation in Form der Bescheinigung gemäß Ihrem Vertrag bereits arbeiten dürfen, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Ggf. reicht diesem als Nachweis auch vorab eine Kopie Ihres vorläufigen Studierendenausweises aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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