Bearbeitet Nachrückverfahren Jura
Guten Tag
Re: Nachrückverfahren Jura
Hallo SoerenGresikowski,

Das Ausstellungsdatum der Bescheinigung ist nicht relevant. Wichtig ist nur, dass aus dem Text der Bescheinigung hervorgeht, dass Sie mit Wirkung zum 30.09.2018 an Ihrer vorherigen Hochschule exmatrikuliert sind. Damit ist die Bedingung erfüllt, dass Sie mit Beginn Ihres Studiums an der Universität Hamburg an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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