Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meinen Semesterbeitrag am 2. Oktober per Expressüberweisung sofort gezahlt, nachdem ich gelesen hatte dass die
Frist zum 1. Oktober endet. Mir ist es überaus peinlich dass ich das vergessen hatte! Nun habe ich nochmal beim Campus Center angerufen um mich bezüglich der Mahnkosten zu informieren, damit ich diese auch schnellst möglich begleichen kann. Dort gab man mir die Auskunft dass die Frist bis zum 1. Oktober nicht für Erstsemesterstudenten gilt (was ich bin). Verunsichert bin ich jetzt doch, da in meiner Email im Stine-Account etwas anderes steht. Könnten Sie mir sagen ob ich jetzt noch die Mahngebühr bezahlen muss oder nicht ?
Liebe Grüße
Hallo vjpnp,
die Rückmeldefrist gilt nicht für Erstsemesterstudierende. Es ist also kein Problem, wenn Ihr Beitrag nach dem 01.10. eingegangen ist.
Sie finden diesen Hinweis auch in Ihrem Zahlträger: "Diese Fristen gelten nicht für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg in diesem Semester erst aufnehmen (Neueinschreiber), hier ist die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung."
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
die Rückmeldefrist gilt nicht für Erstsemesterstudierende. Es ist also kein Problem, wenn Ihr Beitrag nach dem 01.10. eingegangen ist.
Sie finden diesen Hinweis auch in Ihrem Zahlträger: "Diese Fristen gelten nicht für Studierende, die ihr Studium an der Universität Hamburg in diesem Semester erst aufnehmen (Neueinschreiber), hier ist die umgehende Überweisung des Semesterbeitrags Immatrikulationsvoraussetzung."
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg