Bearbeitet Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ich war bis zum 30.9 für Französisch (kein Lehramt) eingeschrieben, und bin nun exmatrikuliert. Für meine neue Uni bräuchte ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ich habe versucht mich zu informieren wo ich diese kriegen könnte (und hab auch die ein oder andere E-Mail versendet), aber ich kriege keine Antwort. An wen muss ich mich da wenden?


Vielen Dank im Voraus
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hallo MalekLou,

wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass noch Prüfungsanspruch besteht, wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienbüro.
Wenn Sie eine Nachweis über die reinen Studienzeiten benötigen, wenden Sie sich bitte an das Kontaktformular an uns.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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