Liebes Beratungsteam,
beim Durchsuchen des Forums bin ich auf folgende Aussage gestoßen: "Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule muss spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016." Ich möchte nun meinen Imm.-Antrag losschicken, habe aber bisher noch kein Zeugnis und natürlich auch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Ich würde meinen Unterlagen meine Leistungsübersicht beilegen, die auch aufführt, wann ich meine Bachelorarbeit abgegeben habe. Reicht das aus als "Beweis", dass ich noch keine weiteren Unterlagen habe? Oder soll ich dazu sicherheitshalber eine kurze Notiz an die bearbeitende Person schicken?
Vielen Dank, Ike
Ich habe nochmal etwas genauer und mit anderen Suchwörtern gesucht und ich glaube, ich habe meine Antwort gefunden: "Bei der Immatrikulation selber legen Sie bitte einen Ausdruck Ihres Leistungskonto bei" steht zu einer anderen Frage. Dann werde ich einfach meine Unterlagen jetzt eintüten und abschicken.
Vielen Dank und viele Grüße an alle, denen das hier vielleicht auch hilft.
Vielen Dank und viele Grüße an alle, denen das hier vielleicht auch hilft.
Liebe Ike,
Das haben Sie vollkommen richtig gemacht. Vielen Dank für die Rückmeldung, als Sie die Antwort gefunden hatten!
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das haben Sie vollkommen richtig gemacht. Vielen Dank für die Rückmeldung, als Sie die Antwort gefunden hatten!

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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