Liebes Beratungsteam,
beim Durchsuchen des Forums bin ich auf folgende Aussage gestoßen: "Die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule muss spätestens zusammen mit dem Nachweis des abgeschlossenen Erststudiums nachgereicht werden, d.h. spätestens bis zum 31.03.2016." Ich möchte nun meinen Imm.-Antrag losschicken, habe aber bisher noch kein Zeugnis und natürlich auch keine Exmatrikulationsbescheinigung. Ich würde meinen Unterlagen meine Leistungsübersicht beilegen, die auch aufführt, wann ich meine Bachelorarbeit abgegeben habe. Reicht das aus als "Beweis", dass ich noch keine weiteren Unterlagen habe? Oder soll ich dazu sicherheitshalber eine kurze Notiz an die bearbeitende Person schicken?
Vielen Dank, Ike