Guten Tag,
warum braucht die Uni Hamburg eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht von einem Studenten, der das 30. Lebensjahr schon längst überschritten hat?
Ab diesem Zeitpunkt besteht nach meinen Informationen überhaupt keine Versicherungspflicht mehr in einer gesetzlichen KV.
Viele Grüße,
Daniel Radtke