Liebes Campus Center,
ich habe an der LMU München mein erstes Staatsexamen für das Lehramt an Realschulen im Jahr 2013 absolviert und arbeite nun als verbeamtete Lehrerin an einer Stadtteilschule in Hamburg.
Ich würde gerne - neben dem Vollzeitjob - noch die fehlenden Bereiche zum Gymnasiallehrer nachstudieren.
Nun stellen sich mir einige Fragen: Ist dies überhaupt möglich? Ich habe ja ein erstes und zweites Staatsexamen und keinen Bachelor/Masterstudiengang mit Punkten absolviert. Was genau muss ich alles nachholen? Ist das Studium neben dem Lehrberuf möglich? Ich weiß nicht ganz, an wen ich mich damit wenden kann...
Meine Fächer sind übrigens Mathematik und Deutsch.
Vielen Dank schon einmal.
Hallo claudiagropp,
Das ist möglich. Dazu müssen Sie aber noch einmal den Studiengang Lehramt an Gymnasien studieren. Da Sie bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, werden Sie diesen Studiengang nicht vollständig absolvieren müssen, sondern können sich sicher Leitungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, so dass Sie nur noch Teile des Studiums nachstudieren müssen. Dennoch müssen Sie sich für das Studium wieder zum ersten Fachsemester bewerben. Dies ist erst wieder zum Wintersemester 2019/20 möglich.
Eine Einschätzung dazu, was genau Sie nachholen müssen und wie lange das Studium dauern würde, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider nicht geben, da dies davon abhängt, in welchem Umfang Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Ein derartiges Studium neben dem Vollzeitjob zu bewältigen, wird organisatorisch nicht gut möglich sein. Zwar können Sie bei einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche ein Teilzeitstudium beantragen, ein Teilzeitstudium ist aber nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitenden Studium. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand. Ein Teilzeitstudium ist damit nicht speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von (Vollzeit-)Berufstätigen angepasst, beispielsweise in dem die Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten werden. Sie sollten also, wenn Sie noch einmal an der Uni Hamburg studieren möchten, um sich weiter zu qualifizieren, in jedem Fall über eine Reduktion Ihrer Arbeitszeit nachdenken.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist möglich. Dazu müssen Sie aber noch einmal den Studiengang Lehramt an Gymnasien studieren. Da Sie bereits ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, werden Sie diesen Studiengang nicht vollständig absolvieren müssen, sondern können sich sicher Leitungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, so dass Sie nur noch Teile des Studiums nachstudieren müssen. Dennoch müssen Sie sich für das Studium wieder zum ersten Fachsemester bewerben. Dies ist erst wieder zum Wintersemester 2019/20 möglich.
Eine Einschätzung dazu, was genau Sie nachholen müssen und wie lange das Studium dauern würde, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt leider nicht geben, da dies davon abhängt, in welchem Umfang Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt an Gymnasien anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... asien.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... ramt.html
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Ein derartiges Studium neben dem Vollzeitjob zu bewältigen, wird organisatorisch nicht gut möglich sein. Zwar können Sie bei einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche ein Teilzeitstudium beantragen, ein Teilzeitstudium ist aber nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitenden Studium. Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand. Ein Teilzeitstudium ist damit nicht speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen von (Vollzeit-)Berufstätigen angepasst, beispielsweise in dem die Kurse abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten werden. Sie sollten also, wenn Sie noch einmal an der Uni Hamburg studieren möchten, um sich weiter zu qualifizieren, in jedem Fall über eine Reduktion Ihrer Arbeitszeit nachdenken.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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